Untermiete & Gemeinsam Wohnen

  • Vorher klären, wie man gemeinsam wohnen will (Solidar- oder Untermiete)
  • Schriftlichen Vertrag machen
  • Untermieterschaft bei Vermieterschaft melden
  • Achtung: Alle Solidarmieter*innen haften für die gesamte Miete

Solidarmiete oder Untermiete?

Für Wohngemeinschaften oder Paare in einer gemeinsamen Wohnung kann es kompliziert werden. Zum Beispiel wenn jemand auszieht oder wenn eine Mietzinserhöhung auf dem Tisch liegt. Dann spielt die Form des gemeinsamen Wohnens eine Rolle. Solidarmiete und Untermiete sind die häufigsten Formen.

Untermiete

Wird der Mietvertrag nur von der Hauptmieterschaft unterschrieben, haftet diese gegenüber der Vermieterschaft für sämtliche Probleme mit der Wohnung, kann dafür aber auch alleine entscheiden. Wer den Mietvertrag mit der Vermieterschaft nicht unterschreibt, aber regelmässig Miete bezahlt, wird automatisch Untermieterschaft derjenigen Person, die den Hauptmietvertrag für die Wohnung unterschrieben hat. Fassen Sie immer einen schriftlichen Untermietvertrag ab, obschon das rechtlich nicht nötig ist. Auch ist es gut, wenn die Untermieterschaft den Hauptmietvertrag einsehen kann.

Darf die Vermieterschaft die Untervermietung der Wohnung verbieten?

Die Vermieterschaft kann die Untermiete nur dann verbieten, wenn die Hauptmieterschaft von der Untermieterschaft eine übersetzte Miete verlangt oder wenn der Vermieterschaft durch die Untermiete Nachteile entstehen (Überbelegung, Umnutzung etc.). Das Gleiche gilt, wenn die Hauptmieterschaft selber gar nie einzieht oder überhaupt nicht mehr zurückkehren will. Die Hauptmieterschaft muss der Vermieterschaft neu einziehende Untermieter*innen melden. Die Vermieterschaft darf nach den Mietbedingungen im Untermietverhältnis fragen. Verweigert die Hauptmieterschaft die Auskunft, kann die Vermieterschaft die Untermiete verbieten.

Haftung der Untermieterschaft gegenüber der Vermieterschaft

Für Schäden der Untermieterschaft haftet die Hauptmieterschaft, selbst dann, wenn sie die Wohnung bereits verlassen hat, aber noch auf dem Mietvertrag aufgeführt ist.

Zahlungsverzug beim Mietzins

Die Hauptmieterschaft haftet für die ganze Miete, auch wenn die Untermieterschaft ihren Anteil nicht bezahlt. Die Vermieterschaft kann der Hauptmieterschaft kündigen, wenn diese in Zahlungsverzug gerät. Dann muss auch die Untermieterschaft die Wohnung verlassen, selbst wenn sie der Hauptmieterschaft die Miete pünktlich einbezahlt hat. Bezahlt die Untermieterschaft ihren Anteil nicht pünktlich, so kann die Hauptmieterschaft der Untermieterschaft kündigen.

Kündigung in der Untermiete

Der Untermietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Die Untermieterschaft kann auch vorzeitig ausziehen, wenn sie eine zumutbare Nachmieterschaft stellt. Die Hauptmieterschaft kann den Vertrag für die Wohnung kündigen. Spätestens dann sollte sie aber auch sofort der Untermieterschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Sonst schuldet sie Schadenersatz, wenn die Untermieterschaft unerwartet ausziehen muss.

Die Solidarmiete

Bei der Solidarmiete wird der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben (Ausnahme Ehepaare). Häufig verlangt die Vermieterschaft aus finanziellen Gründen, dass alle Mitglieder der Wohngemeinschaft (WG) unterschreiben. Alle, die auf dem Mietvertrag als Mieterschaft erwähnt sind, haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten.

Was passiert, wenn eine Person ihren Anteil nicht bezahlt?

Jede*r Solidarmieter*in muss gegenüber der Vermieterschaft für den Betrag der ganzen Miete einstehen. Das bedeutet: Wenn ein WG-Mitglied nicht zahlt, kann die Vermieterschaft die ganze ausstehende Miete bei den anderen Mitgliedern einfordern, selbst dann, wenn diese bereits ausgezogen sind. Sobald ein Teil der Miete nicht fristgerecht bezahlt wird, kann die Vermieterschaft sämtlichen WG-Mitgliedern kündigen. Die Vermieterschaft muss allerdings vorher alle mahnen und allen eine Zahlungsfrist einräumen. Es empfiehlt sich in diesem Fall, den Teil des nicht zahlungsfähigen Mitglieds vorzuschiessen und nachher wieder einzufordern. Zudem empfiehlt sich eine schriftliche Abmachung bezüglich der Verteilung der Kosten untereinander. Diese gilt jedoch nicht gegenüber der Vermieterschaft.

Als WG sich gegen eine Mietzinserhöhung oder Kündigung wehren

Alle WG-Mitglieder müssen eine Anfechtung der Mietzinserhöhung oder der Kündigung unterschreiben. Es genügt, wenn dies jede Person einzeln macht. Geht ein WG-Mitglied für längere Zeit ins Ausland, dann empfiehlt es sich, dass es seinen zurückbleibenden Mitbewohner*innen eine Vollmacht in Bezug auf das Mietverhältnis erteilt, um so im Namen der abwesenden Person anfechten zu können. Lassen Sie sich über die Form der Vollmacht vom MV beraten.

Müssen alle Entscheide gemeinsam gefällt werden?

Grundsätzlich ja. Bei dringenden Angelegenheiten, z.B. bei Mängeln, kann auch nur jemand handeln, sollte dann aber möglichst schnell die anderen WG-Mitglieder um Zustimmung bitten und unter Umständen eine Vollmacht nachreichen.

Kann ein WG-Mitglied aus dem Mietvertrag aussteigen?

Sobald mehrere Mieter*innen den Mietvertrag unterzeichnet haben, kann der Mietvertrag nur von allen gemeinsam gekündigt werden (Kündigung durch Mieterschaft). Jemand kann somit nicht alleine aus dem Vertrag aussteigen. Eventuell stimmt die Vermieterschaft dem Ausstieg freiwillig zu. Lassen Sie sich dieses Einverständnis zur Sicherheit schriftlich bestätigen. Damit müssen aber alle anderen WG-Mitglieder einverstanden sein. Findet sich keine tragbare Lösung, ist eine rechtliche Beratung durch den Mieterinnen- und Mieterverband unumgänglich.

Kann ein WG-Mitglied den Mietvertrag auf den eigenen Namen überschreiben lassen?

Nein, die Vermieterschaft kann dies ablehnen, auch wenn die anderen WG-Mitglieder damit einverstanden sind. Stimmt die Vermieterschaft dieser Vertragsüberschreibung zu, kann sie jedoch den Anfangsmietzins erhöhen. Ob sich die Anfechtung des neuen Anfangsmietzinses lohnt, sollte man unbedingt vor dem Unterschreiben des neuen Vertrags durch Fachpersonen abklären lassen.

Was gilt bei der Kaution?

Die Rückforderung der Kaution steht nach Beendigung des Vertrags jenem WG-Mitglied zu, das diese einbezahlt hat (Schlussrechnung & Depotrückgabe). Unter Umständen lohnt es sich, intern schriftlich zu regeln, was passiert, wenn sich eine WG auflöst.

Meldepflicht beim Einwohneramt

Beachten Sie auch die Meldepflichten, die für Mieterschaft und Vermieterschaft beim Umzug gelten.

Fallbeispiele aus dem Alltag

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.

Drucksachen bestellen

Hier können Sie Broschüren und Musterverträge zum Thema bestellen. Die Online-Zahlung erfolgt per Kredit- oder Postkarte (Preise inkl. MWST, ohne Versandkosten). Der Versand durch die Post erfolgt innert weniger Tage. MV-Mitglieder profitieren von Vergünstigungen. Bitte melden Sie sich dazu zuerst oben rechts an.

Gemeinsam Wohnen / Untermiete

Wie Sie eine Untermiete oder die Verhältnisse in einer WG oder unter Konkubinats-Paaren richtig regeln (24 Seiten)

Untermietvertrag

2 Seiten mit je 2 Kopien und Deckblatt mit Erläuterungen. Kann auch als PDF kostenlos heruntergeladen werden.