Lebenspartner*in als Untermieterschaft
Handelt es sich um Untermiete, wenn ich zusammen mit meiner Lebenspartnerin als Paar in einer Mietwohnung lebe, den Mietvertrag aber allein unterzeichne?
Genau geregelt ist das nicht. Heutzutage geht man jedoch eher davon aus, dass es sich nicht um Untermiete handelt, sondern um ein Vertragsverhältnis eigener Art. Dies macht auch Sinn. Denn bei einem Untermietverhältnis hat die Vermieterschaft das Recht, den Untermietzins zu kennen. Wenn Sie als Paar zusammenleben, geht es sie jedoch nichts an, welche Beiträge Sie beide zum gemeinsamen Haushalt beisteuern. Das wäre ein Eingriff in Ihre Privatsphäre als Paar.
Gesetzliche Grundlagen:
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