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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Befristete Zustimmung

Meine Vermieterschaft will mir nur eine befristete Zustimmung für eine Untermieterschaft erteilen. Kann sie das?

Eigentlich nicht! Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Vermieterschaft die Zustimmung zur Untermiete verweigern, wenn Sie ausziehen und nicht feststeht, dass Sie in die betreffende Wohnung zurückkehren. Denn Untermiete ist in der Regel als vorübergehende Lösung gedacht, nicht als Dauerzustand.

Auf einen genauen Zeitpunkt der Rückkehr darf Sie die Vermieterschaft aber nicht behaften. Somit ist eine Befristung seiner Zustimmung grundsätzlich nicht zulässig. Lassen Sie sich vom MV beraten, was Sie am besten dagegen tun. Auf Dauer untervermieten dürfen Sie übrigens, wenn Sie nicht ausziehen und mit den Untermieter*innen zusammen eine WG bilden.

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