Solidarhaftung für ausstehende Mietzinse
Vor zwei Monaten zog ich aus der Wohnung, die ich gemeinsam mit meinem Freund mietete. Nun habe ich von der Vermieterschaft eine Zahlungsaufforderung für ausstehende Mietzinse erhalten. Muss ich diese bezahlen?
Ja, wenn Sie den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, dann haften Sie solidarisch für den Mietzins. Das heisst, die Vermieterschaft kann wählen, bei wem von Ihnen beiden sie die ausstehenden Mietzinsen einfordern will. Dass Sie ausgezogen sind, ändert nichts daran. Sie können einen solchen Mietvertrag auch nicht allein kündigen, sondern nur gemeinsam. Ausser im Vertrag würde ausdrücklich stehen, jede Mitmieterschaft könne für sich allein kündigen.
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