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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Verbot Untermiete

Kann mir die Vermieterschaft verbieten, meine Wohnung oder einzelne Zimmer davon unterzuvermieten?

Nein, generell verbieten kann sie Ihnen das nicht. Gemäss Gesetz benötigen Sie zur Untervermietung zwar die Zustimmung der Vermieterschaft. Diese darf ihre Zustimmung aber nur aus ganz bestimmten triftigen Gründen verweigern, die in Art. 262 OR aufgezählt sind. Zusätzlich zu den in dieser Gesetzesbestimmung erwähnten Verweigerungsgründen hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, dass ein Untermietverhältnis befristet sein muss. Seine Dauer muss zwar nicht im Voraus feststehen. Es muss aber sicher sein, dass Sie als Hauptmieterschaft irgendwann wieder in die betreffende Wohnung zurückkehren werden. Sonst kann die Vermieterschaft ihre Zustimmung zur Untervermietung verweigern. 

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