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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Vorzugsrecht Untermieterschaft

Ich habe eine Untermieterschaft. Diese will  die Wohnung selber übernehmen, wenn ich ausziehe. Hat sie als Untermieterschaft ein Vorzugsrecht? 

Nein, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, geht von Gesetzes wegen auch das Untermietverhältnis zu Ende. Ihre Untermieterschaft kann sich als neue Mieterschaft bewerben. Ein Vorzugsrecht hat sie dabei aber nicht. Die Vermieterschaft darf die Wohnung auch jemand anderem  vermieten. Aber reden Sie doch einmal mit der Vermieterschaft! Vielleicht ist sie ja dazu bereit, Ihre Untermieterschaft als neue Hauptmieterschaft zu akzeptieren.

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