Vorzugsrecht Untermieterschaft
Ich habe eine Untermieterschaft. Diese will die Wohnung selber übernehmen, wenn ich ausziehe. Hat sie als Untermieterschaft ein Vorzugsrecht?
Nein, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, geht von Gesetzes wegen auch das Untermietverhältnis zu Ende. Ihre Untermieterschaft kann sich als neue Mieterschaft bewerben. Ein Vorzugsrecht hat sie dabei aber nicht. Die Vermieterschaft darf die Wohnung auch jemand anderem vermieten. Aber reden Sie doch einmal mit der Vermieterschaft! Vielleicht ist sie ja dazu bereit, Ihre Untermieterschaft als neue Hauptmieterschaft zu akzeptieren.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?