Rechtsform für WG?
In welcher rechtlichen Form kann man eine WG gründen?
Eine Wohngemeinschaft kann man rechtlich verschieden abstützen. Entweder unterzeichnen alle Mitbewohner*innen den Mietvertrag gemeinsam. Oder eine Person mietet die Wohnung und geht mit ihren Mitbewohner*innen je ein Untermietverhältnis ein. Die gemeinsame Vertragsunterzeichnung ist eine relativ unflexible Form. In diesem Fall ist es für eine einzelne Person nämlich schwierig, aus der WG auszuscheiden, da der gemeinsame Mietvertrag nur von allen Mitmieter*innen gemeinsam gekündigt werden kann. Einen Untermietvertrag kann jede beteiligte Person hingegen einzeln auflösen.
Gesetzliche Grundlagen:
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