Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Untervermietungsverbot in Mietvertrag

Ich möchte wegen einem Auslandjahr meine Wohnung untervermieten. Kann mir das die Vermieterschaft verbieten, weil es im Mietvertrag steht?

Die Regelung von Art. 262 OR über die Untermiete ist eine zwingende Gesetzesbestimmung. Somit ist ein generelles Untervermietverbot im Mietvertrag nicht gültig. Wenn Sie untervermieten wollen, müssen Sie zwar die Zustimmung der Vermieterschaft einholen. Diese kann sie aber nur verweigern, wenn die gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründe vorliegen.

 

 

 

Zurück zu Startseite