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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Airbnb verbieten

Kann mir die Vermieterschaft verbieten, meine Wohnung auf Airbnb anzubieten?

Ja, das kann sie. Beim Anbieten einer Wohnung über Airbnb handelt es sich rechtlich gesehen um Untermiete oder eine Nutzungsänderung. Ganz geklärt ist das noch nicht, es kommt auch auf die genauen Umstände an. Klar ist jedoch, dass Sie dafür die Zustimmung der Vermieterschaft benötigen. Und wenn es triftige Gründe dafür gibt, kann Ihnen die Vermieterschaft diese verweigern. Im Fall von Airbnb kann es durchaus triftige Verweigerungsgründe geben. Die Vermieterschaft kann sich beispielsweise auf den Standpunkt stellen, es sei den übrigen Hausbewohner*innen unwohl, wenn ständig andere Leute im Haus wohnen, die sie nicht kennen. Ebenfalls verweigern kann sie die Zustimmung, wenn Sie mit Airbnb einen Gewinn erzielen.

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