Verhältnis Hauptvermieterschaft – Untermieterschaft
Welche Rechte hat die Hauseigentümerschaft gegenüber einer Untermieterschaft?
Eigentlich keine, da die Eigentümerschaft in keinem Vertragsverhältnis mit der Untermieterschaft steht. Als Hauptmieterischaft sind Sie gegenüber der Eigentümerschaft jedoch dafür verantwortlich, dass sich die Untermieterschaft an die nachbarliche Rücksichtspflicht sowie an die Pflicht zur sorgfältigen Nutzung hält. Richtet die Untermieterschaft beispielsweise einen Schaden an, kann die Eigentümerschaft von Ihnen Schadenersatz verlangen. Gemäss Art. 262 Abs 3 OR kann die Eigentümerschaft die Untermieterschaft sogar direkt zum korrekten Umgang mit der Mietsache anhalten.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?