Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Untermiete & Gemeinsam Wohnen

Verhältnis Hauptvermieterschaft – Untermieterschaft

Welche Rechte hat die Hauseigentümerschaft gegenüber einer  Untermieterschaft?

Eigentlich keine, da die Eigentümerschaft in keinem Vertragsverhältnis mit der Untermieterschaft steht. Als Hauptmieterischaft sind Sie gegenüber der Eigentümerschaft jedoch dafür verantwortlich, dass sich die Untermieterschaft an die nachbarliche Rücksichtspflicht sowie an die Pflicht zur sorgfältigen Nutzung hält. Richtet die Untermieterschaft beispielsweise einen Schaden an, kann die Eigentümerschaft von Ihnen Schadenersatz verlangen. Gemäss Art. 262 Abs 3 OR kann die Eigentümerschaft die Untermieterschaft sogar direkt zum korrekten Umgang mit der Mietsache anhalten.

Zurück zu Startseite