Aufnahme Lebenspartner*in
Kann mir die Vermieterschaft verbieten, meine*n Lebenspartner*in als Mitbewohner*in in meine Wohnung aufzunehmen?
Nein, grundsätzlich gehört es zu Ihren Persönlichkeitsrechten, mit jemandem zusammen zu wohnen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, die betreffende Wohnung sei nur für eine einzige Person bestimmt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine Wohnung überbelegt ist. Davon kann aber nicht die Rede sein, wenn statt einer Einzelperson ein Paar darin wohnt. Nicht verlangen können Sie allerdings, dass die Vermieterschaft Ihre*n Lebenspartner*in als Mitmieterschaft in den Mietvertrag aufnimmt.
Gesetzliche Grundlagen:
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