Formlose Zustimmung
Was kann ich tun, wenn die Vermieterschaft auf eine Anfrage betreffend Zustimmung zur Untermiete nicht antwortet?
Haken Sie bei der Vermieterschaft nochmals mit eingeschriebenem Brief nach. Reagiert sie wieder nicht, könnten Sie sich grundsätzlich auf den Standpunkt stellen, sie habe der Untermiete stillschweigend zugestimmt. Wenn Sie vorsichtig sein wollen, gelangen Sie dann aber an die Schlichtungsbehörde. Bis die Verhandlung dort stattfindet, können Sie die Untermieterschaft jedenfalls einmal einziehen lassen.
Gesetzliche Grundlagen:
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