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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Nachbarschaft & Hausordnung

Gäste in der Wohnung

Während meinen Ferien lasse ich für zwei Wochen eine gute Bekannte meine Wohnung nutzen. Darf mir die Vermieterschaft das verbieten?

Nein, das darf sie nicht. Sofern Ihre Bekannte nichts für die Wohnungsbenutzung zahlt, ist sie keine Untermieterin, sondern ein Gast. Gäste in Ihre Wohnung aufzunehmen, ist ein Persönlichkeitsrecht, das keine Vermieterschaft einschränken kann. Das gilt auch, wenn Sie selber nicht da sind. Klar ist allerdings, dass sich die Gäste an die Hausordnung und die üblichen Rücksichtspflichten halten müssen. Wenn die Nachbarschaft durch die Gäste gestört wird, kann die Vermieterschaft einschreiten. Auch eine Überbelegung der Wohnung muss die Vermieterschaft nicht hinnehmen. Wo die Grenze zur Überbelegung liegt, ist allerdings Ermessenssache.

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