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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Kündigung durch Vermieterschaft

Mietvertrag umschreiben

In unserer WG zieht ein Mitglied aus. Wir haben einen gemeinsamen von allen Mitbewohnenden unterzeichneten Mietvertrag. Die Vermieterschaft will uns einen neuen Mietvertrag ausstellen. Müssen wir den alten Vertrag kündigen, wie die Vermieterschaft fordert?

Nein, das sollten Sie nicht tun! Denn dabei besteht ein Risiko. Die Vermieterschaft könnte nach Erhalt der Kündigung erklären, sie wolle mit den verbleibenden WG-Mitgliedern nun doch keinen neuen Vertrag abschliessen oder der Mietzins sei künftig höher. Um das zu vermeiden, sollten Sie versuchen, den gegenwärtigen Mietvertrag umzuschreiben.

Dazu sind die Unterschriften des ausziehenden und der verbleibenden WG-Mitglieder sowie der Vermieterschaft erforderlich. Ist die Vermieterschaft dazu nicht bereit, läuft der bisherige Vertrag weiter, solange er nicht gekündigt wird. Das ausscheidende WG-Mitglied bleibt grundsätzlich Mitmieterschaft mit allen Rechten und Pflichten, auch wenn es nicht mehr da wohnt.

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