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Fallbeispiel
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Untermiete & Gemeinsam Wohnen  | 
Kündigung durch Mieterschaft

Im Mietvertrag gefangen

Ich möchte aus meiner WG ausziehen. Nun weigern sich die anderen Mitglieder, mich auf dem Mietvertrag zu entlassen. Was kann ich tun?

Da lässt sich leider wenig machen! Sofern Sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben, können Sie diesen auch nur gemeinsam auflösen. Sie allein können nicht kündigen. Wenn Ihre Mitbewohner*innen nicht dazu bereit sind, eine Kündigung mit zu unterzeichnen oder in Absprache mit der Vermieterschaft zu einer Vertragsänderung Hand zu bieten, bleiben Sie sozusagen im bisherigen Mietvertrag «gefangen». Sie können zwar ausziehen, haften aber nach wie vor sogenannt solidarisch für Mietzins, Nebenkosten und andere Forderungen der Vermieterschaft. Das heisst, die Vermieterschaft kann ihr Geld bei Ihnen einfordern, wenn sie es von Ihren ehemaligen Wohngenoss*innen nicht erhält.

Wenn Sie aus der WG ausziehen, sind Ihre Wohngenoss*innen zwar grundsätzlich dazu verpflichtet, spätestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu einer Auflösung des bisherigen Mietvertrags Hand zu bieten. Tun sie das nicht, könnten Sie gerichtlich gegen sie vorgehen. Dabei ist das Verfahren jedoch nicht kostenlos. Versuchen Sie also wenn immer möglich, sich mit ihnen im Gespräch zu einigen.

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