Wer zahlt den Handwerker?
Weil die Decke meines Wohnzimmers neu gestrichen werden muss, muss ich mein massgeschreinertes Bücherregal räumen. Das kann nur ein Fachmann. Wer kommt für die Kosten auf? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.
Frage
Infolge eines Wasserschadens in der oberen Wohnung muss die Decke meines Wohnzimmers komplett neu verputzt und gestrichen werden. Damit die Malerarbeiten verrichtet werden können, forderte mich mein Vermieter auf, das Wohnzimmer zu räumen. In meinem Wohnzimmer steht ein Bücherregal, das vom Schreiner hergestellt und montiert wurde. Obwohl ich handwerklich nicht völlig unbegabt bin, muss ich dieses Regal fachmännisch, z.B. von einer Umzugsfirma demontieren und wiederaufbauen lassen. Muss mir der Vermieter die Kosten ersetzen?
Antwort der Hotline
- Zoom
- Julia Hintermüller
Eine knifflige Frage. Werden in einer Mietwohnung Unterhaltsarbeiten oder Erneuerungen ausgeführt, haben Mietende grundsätzlich eine Mietzinsreduktion zugute. Wie viel diese ausmacht, ist Ermessenssache. Sie muss entsprechend höher ausfallen, wenn den Mietenden Kosten oder Umtriebe zur Demontage von Einrichtungen entstehen. Dies ist natürlich eine etwas gar theoretische Aussage. Denn in der Praxis werden die Mietzinsreduktionen wegen Unterhaltsarbeiten meistens sehr pauschal – etwas salopp gesagt: «über den Daumen gepeilt» – festgelegt. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei der Diskussion über die Höhe der Mietzinsreduktion auf allfällige Demontagekosten oder Umtriebe hinzuweisen. Sollten Ihnen jedoch Kosten entstehen, die über die Mietzinsreduktion hinausgehen, kommt allenfalls Schadenersatz in Frage. Diesen schuldet der Vermieter jedoch nicht, wenn er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Rechtlich ist das eine Knacknuss. Solche Fälle, in denen sich die Frage nach Schadenersatz stellt, sind in der Praxis aber sehr selten.
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