Sind Hundebesuche erlaubt?
Laut meinem Mietvertrag darf ich keine Haustiere halten. Darf mir mein Vermieter aber verbieten, Besuch zu empfangen, der einen Hund in meine Wohnung mitbringt? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.
Frage
Mein Mietvertrag verbietet Haustiere. Nun habe ich in einem Ihrer Merkblätter gelesen, Besuch von Hunden sei trotzdem erlaubt. Heisst das, ich darf täglich Hunde auf Besuch haben?
Antwort der Hotline
So genau ist das nirgends geregelt. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich etwas misstrauisch reagiere. Uns wird diese Frage nämlich häufig gestellt. In vielen Fällen fragen uns die Anrufenden zuerst ganz unschuldig, ob der Besuch von Hunden trotz vertraglichem Haustierverbot erlaubt sei. Im Laufe des Gesprächs stellt sich dann aber heraus, dass sich jeden Werktag mehrere Hunde in der Wohnung aufhalten, zum Beispiel vier oder fünf. Nach genauem Nachfragen erfahren wir dann sogar, dass die betreffende Mieterin in ihrer Wohnung einen professionellen Hundehütedienst gegen Bezahlung betreibt. Das geht natürlich nicht. Dazu benötigt man eine ausdrückliche Bewilligung des Vermieters, selbst wenn der Mietvertrag die Hundehaltung grundsätzlich erlaubt. Denn es handelt sich um eine Umnutzung der Wohnung zu einem gewerblichen Zweck. Möglicherweise würde sogar das Veterinäramt einschreiten, wenn es von diesem Hütedienst erfahren würde. Denn artgerecht ist das kaum.
Richtig ist, dass man trotz Hundehaltungsverbot im Mietvertrag Besucher mit Hunden empfangen darf. Massgebend dafür ist der Grundsatz, dass man in einer Wohnung ein normales Leben führen und seine Persönlichkeitsrechte ausleben darf. Dazu gehört auch, von Freunden und Bekannten besucht zu werden, die einen Hund haben.
Auf dieses Merkblatt bezieht sich die FragestellerIn
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