04.01.2018
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Hotline

Ist ein solcher Mietzins-Aufschlag erlaubt?

Kann ein Vermieter von mir verlangen, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn ich bei meinem Freund einziehe – und 20 Prozent aufschlagen? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.

Frage

Ich ziehe bei meinem Freund ein. Er wohnt schon länger in dieser Wohnung. Nun verlangt der Vermieter, dass wir gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Dabei will er den Mietzins gerade um 20 Prozent erhöhen. Darf er das?

Antwort der Hotline

Anna Kley <br/>beantwortet Ihre Fragen
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Anna Kley
beantwortet Ihre Fragen

Zunächst einmal sind Sie nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag zu unterzeichnen. Der bisherige Mietvertrag mit Ihrem Freund bleibt gültig, auch wenn Sie einziehen. Falls der Vermieter wegen Ihrem Einzug eine Kündigung
aussprechen würde, könnte Ihr Freund diese mit guten Erfolgsaussichten als missbräuchlich anfechten.

Somit stellt sich für Sie die Frage, ob Sie lieber einen gemeinsamen Mietvertrag haben oder ob Ihr Freund allein Mieter sein soll. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Bleibt Ihr Freund allein Mieter, ist klar, dass im Falle einer Trennung Sie die Wohnung verlassen müssen. Mit einem gemeinsamen Vertrag müssten Sie aushandeln, wer geht und wer bleibt. Ein Problem könnte sein, dass Sie den gemeinsamen Vertrag nur gemeinsam kündigen können. Wenn Sie beispielsweise gehen wollen, Ihr Freund aber nicht bereit ist, eine Kündigung mitzuunterzeichnen, bleiben Sie sozusagen im Mietverhältnis «gefangen».

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Vertrag entscheiden, will der Vermieter ja um 20 Prozent aufschlagen. Sie könnten den Vertrag unterzeichnen und den neuen Mietzins innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Wir können Ihnen zwar nichts garantieren – wenn aber die Wohnung bisher nicht ganz ausgesprochen günstig war, haben Sie gute Aussichten, dass der neue Mietzins reduziert wird.