04.05.2018
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Hotline

Ist ein neuer Anstrich fällig?

Stimmt es, dass der Vermieter meine Wohnung alle acht Jahre neu streichen lassen muss? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.

Frage

Stimmt es, dass der Vermieter meine Wohnung alle acht Jahre streichen lassen muss?

Antwort der Hotline

Anna Kley <br/>beantwortet Ihre Fragen
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Anna Kley
beantwortet Ihre Fragen

Nicht ganz! Es gibt zwar eine Lebensdauertabelle, die der Mieterinnen- und Mieterverband gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband erarbeitet hat und der alle wichtigen Verbände der Immobilienbranche zugestimmt haben. In dieser steht tatsächlich, die Lebensdauer von Farbanstrichen auf Decken und Wänden betrage acht Jahre. Von Bedeutung ist dies aber nur, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen. Wenn Sie die Wand zerkratzt und/oder befleckt haben, müssen Sie nach dem Auszug nur nach Massgabe der Altersentwertung für den neuen Anstrich aufkommen. Das heisst, wenn der Vermieter vor acht oder mehr Jahren zum letzten Mal streichen liess, müssen Sie nichts mehr bezahlen. Ist dies vier Jahre her, haben Sie noch für die Hälfte der Kosten aufzukommen.

Bleiben Sie in der Wohnung, können Sie aber nicht sagen: «Jetzt sind acht Jahre vorbei. Lieber Vermieter, lassen Sie den Maler kommen!» Ob der Vermieter streichen lassen muss, hängt in diesem Fall davon ab, ob das nötig ist. Häufig ist dies nach acht bis zehn Jahren der Fall. In Ausnahmefällen kann es sogar schon früher nötig sein, etwa wenn der bisherige Anstrich von minderer Qualität ist. Sind die Wände nach acht Jahren hingegen noch blütenweiss, können Sie nicht auf einem neuen Anstrich bestehen. Oft kann man sich darüber streiten, ob das Malen nötig ist. Obwohl sie rechtlich nicht entscheidend ist, kann die Lebensdauertabelle dabei hilfreich sein. Denn viele Vermieter lassen sich mit ihr überzeugen, die Wände streichen zu lassen.