20.11.2017
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Hotline

Muss ich den Boiler-Service selber bezahlen?

Kann ein Vermieter von mir die Kosten für die Entkalkung des Boilers verlangen? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.

Frage

Ich ziehe demnächst aus. Mein Vermieter verlangt nun, dass ich die Entkalkung des Boilers in meiner Wohnung bezahle. Bin ich dazu verpflichtet?

Antwort der Hotline

Ruedi Spöndlin <br/>beantwortet Ihre Fragen
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Ruedi Spöndlin
beantwortet Ihre Fragen

Aus unserer Sicht nicht. Aber das ist eine Streitfrage. Wird das warme Wasser in einer Mietliegenschaft zentral aufbereitet, und der Mietvertrag sieht Nebenkosten dafür vor, dürfen gemäss Art. 5 der Mietrechtsverordnung auch die Kosten der Boilerentkalkung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt werden. In Ihrem Fall versorgt der Boiler aber nur Ihre Wohnung mit Warmwasser und läuft über Ihren Elektrozähler. Trotzdem betrachten gewisse
Mietrechtsjuristen die Entkalkungskosten auch in Ihrem Fall als Nebenkosten, die Sie zu begleichen haben, weil Sie auch für den Stromverbrauch des Boilers aufkommen müssen.

Nach Ansicht des Mieterinnen- und Mieterverbands handelt es sich bei der Boilerentkalkung hingegen um eine Unterhaltsarbeit. Und dafür hat gemäss Art. 256 OR der Vermieter aufzukommen. Eine Ausnahme gilt gemäss Art. 259 OR für so genannten Kleinunterhalt. Bei einer Boilerentkalkung handelt es sich aber nicht mehr um Kleinunterhalt. Denn dafür müssen Sie Fachleute beiziehen.

Zu Ihren Gunsten spricht, dass der Vermieter erst jetzt beim Auszug Geld für die Boilerentkalkung fordert. Somit scheint auch er von einer Unterhaltsarbeit auszugehen. Denn Nebenkosten werden typischerweise in regelmässigen Abständen während der Mietdauer erhoben. Eindeutig um Nebenkosten handeln würde es sich jedoch, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag stünde.