Umwandlungen verhindern
Vermietungsplattformen werden zum Problem. Sie verdrängen Wohnraum. Die Untermiete braucht neue Regeln.
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Airbnb vermittelt heute über 80 000 Betten in der Schweiz. Tendenz steigend. Es geht um viel Geld. Vermietungsplattformen setzen in der Schweiz jährlich schon über 170 Millionen Franken um. Die Zahl der Airbnb-Angebote entspricht mittlerweile der Grösse der Stadt Luzern. Die meisten Angebote in den Plattformen stammen aus Zürich, gefolgt von Basel und Genf. Aber auch Städte wie Lausanne, Luzern oder Bern sind betroffen. Rasant breitet sich das Phänomen Airbnb in den Tourismusregionen von Wallis, Graubünden und Bern aus. Zunehmend steigen auch kommerzielle Anbieter ein. Es gibt bereits solche, die über 100 Wohnungen mit mehr als 500 Zimmern anbieten.
Letztes Jahr hat der MV Zürich aufgrund einer Studie Massnahmen ausgearbeitet. Grundsatz: Es braucht eine klare Trennung zwischen privaten und kommerziellen Angeboten. Die Städte sollen Verhandlungen mit den grossen Plattformen koordiniert angehen und Vereinbarungen treffen, um Verdrängungseffekte zu verhindern. Dabei sind Nutzungseinschränkungen unumgänglich. Zum Beispiel kann festgelegt werden, wie viele vermittelbare Unterkünfte ein Anbieter an seinem Hauptwohnsitz anbieten darf. Diese Lösung schlägt die Stadt Bern für die Altstadt vor. Möglich wäre auch eine Maximalzahl von Angeboten. Zudem braucht es einen mietrechtlichen Schutz für die befristete Untervermietung von Zimmern.
Die Untermiete wird einfacher
Der Bundesrat schlägt jetzt in Sachen Untermiete eine Änderung in der Mietrechtsverordnung vor. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) unterstützt sie. Es soll einen neuen Artikel 8a geben, der die wiederholte kurzzeitige Untermiete vereinfacht. Die Mietenden würden dadurch leichter eine generelle Zustimmung des Vermieters für eine ganze oder teilweise Untervermietung ihrer Wohnung über eine Buchungsplattform erhalten. Sie wären auch besser vor einer Kündigung geschützt, die heute noch denjenigen droht, die ihre Wohnung zum Beispiel über Airbnb untervermieten. Im Zeitalter der Digitalisierung ist die heutige Regelung überholt, die für jede Untermiete eine neue Genehmigung vorsieht. Gemäss Vorschlag sind im Gesuch an den Vermieter die Höhe des Mietzinses, die betroffenen Räumlichkeiten und die vorgesehene Belegung (jeweils mit den maximalen Werten) anzugeben. Werden diese Angaben eingehalten, beugen solche Obergrenzen einem Missbrauch vor. Und sie schützen die Untermietenden vor überteuerten Mieten. Der Vermieter kann die Zustimmung nur mit objektiven Argumenten verweigern. Zum Beispiel, wenn für andere Mietparteien wesentliche Nachteile entstehen.
Der SMV fordert aber Bundesrat und Kantone auf, Massnahmen gegen den Verlust von erschwinglichen Wohnungen zu treffen. Es braucht raumplanerische Vorgaben wie eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde sowie eine Begrenzung der Beherbergungszeit (Beispiel Genf mit 60 Tagen). Wenn die wiederholte Untervermietung begrenzt wird, würde dies das Problem der Zweckentfremdung von einer Wohn- in eine Hotelnutzung deutlich verringern.
Airbnb im Ratgeber Mietrecht
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