Airbnb: Studie zeigt mögliche Auswirkung
Eine neu veröffentlichte Metastudie von INURA zeigt, mit welchen Entwicklungen die Schweiz, insbesondere die Städte konfrontiert werden könnten.
Das INURA Zürich Institut hat im Auftrag des MV Zürich Auswirkungen von Vermittlungsplattformen auf den Wohnungsmarkt untersucht. Die Autoren analysierten die Situation in verschiedensten Ländern sowie in der Schweiz und trugen Berichte und Untersuchungen über die Wirkungen von Vermittlungsplattformen einerseits und über Regulierungen, Massnahmen und Steuerungsmöglichkeiten zur Vermeidung der unerwünschten Wirkungen andererseits zusammen. Die Studie «Vermittlungsplattformen: Effekte, Regulierungen und Erfahrungen» wurde am 3. Oktober den Medien vorgestellt.
Dokumente: INURA Metastudie Airbnb und Dokumentation
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und Regulierungsmöglichkeiten
Feststellungen des MV Zürich zur Studie des INURA Zürich Instituts
In stark von Tourismus geprägten Städten mit einem schlecht funktionierenden Wohnungsmarkt (tiefe Leerstandsquoten) haben Vermittlungsplattformen negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt (steigende Preise, Verdrängung von Wohnnutzungen). Auf Zürich und andere grosse Schweizer Städte treffen beide Kriterien zu.
In Zürich kumulieren sich Verdrängungseffekte. Neben Vermittlungsplattformen führen die expandierenden Hotelnutzungen und die hohe Zahl von Zweitwohnungen und Business-Appartements zum Verlust von Mietwohnungen. Festzuhalten ist, dass die Abgrenzung zwischen kommerziellen Nutzungen über Vermittlungsplattformen, Hotellerie, Zweitwohnungen und Business-Appartements nicht trennscharf vorgenommen werden kann.
In der Stadt Zürich hat die Politik das Problem erkannt und dem Stadtrat am 30. November 2016 den Auftrag gegeben, dem Gemeinderat einen Ergänzungsbericht zur Antwort auf die Motion Scherr betreffend Anrechnung von Zweitwohnungen, Business-Appartements und dem Tourismus dienenden Beherbergungsflächen an der Wohnanteilsfläche zu erarbeiten. Der Auftrag zur Erarbeitung dieses Ergänzungsberichts ist im Sommer 2017 vom Stadtrat erteilt worden. Ergebnisse sollten 2018 vorliegen.
In der anstehenden Diskussion über die Regulierung von Vermittlungsplattformen sind folgende Empfehlungen der Studie des INURA Zürich Instituts für den MV Zürich prioritär.
- Von Vermittlungsplattformen ist eine klare Trennung zwischen privaten und kommerziellen Angeboten zu verlangen.
- Die über Vermietungsplattformen zustande kommende befristete Untervermietung von Zimmern im Rahmen der mietrechtlichen Bestimmungen ist zu schützen.
- Die Schweizer Städte sollen Verhandlungen mit grossen Vermittlungsplattformen wie Airbnb koordiniert angehen und neben Steuerfragen auch Vereinbarungen zur Verhinderung von Verdrängungseffekten treffen.
- Anzustreben sind Nutzungseinschränkungen wie etwa eine Festlegung der vermittelbaren Unterkünfte auf den Hauptwohnsitz des Anbieters oder eine maximale Anzahl anbietbarer Unterkünfte.
Aufgrund ihrer raschen Verbreitung ist absehbar, dass Vermittlungsplattformen eine zunehmend negative Auswirkung auf den Mietwohnungsmarkt in den Innenstädten haben werden. Aus Sicht des MV Zürich sind raumplanerische und baurechtliche Massnahmen notwendig, um diese negativen Entwicklungen in den Griff zu bekommen. Der baurechtliche Schutz von Wohnnutzungen über die Festlegung von Wohnanteilplänen ist nicht mehr ausreichend.
Anzustreben ist deshalb, dass der Kanton den Gemeinden die Möglichkeit gibt, kommerzielle touristische Nutzungen im Rahmen der Bau- und Zonenordnung zu regulieren. Schon heute kann die Stadt Zürich im Rahmen von Sondernutzungsplanungen eine solche Regulierung mit den Grundeigentümern vereinbaren. Beim Erlass der Gestaltungspläne in Zürich West und im Stadtraum HB (Europaallee) hat man diese Chance leider verpasst. Bei künftigen Planungen sind entsprechende Vereinbarungen mit den Grundeigentümern zu treffen.
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