Plötzlich keine Katze mehr
Mein Vermieter lehnt einen von mir gestellten Nachmieter ab, weil dieser eine Katze hat – ich habe jedoch auch eine Katze. Ist die Ablehnung zulässig? Solche und andere Fragen beantwortet unsere Hotline.
Frage
Weil ich vorzeitig ausziehe, habe ich einen Nachmieter gestellt, der eine Katze hat. Doch der Vermieter lehnt ihn deshalb ab. Ich hatte bisher aber auch eine Katze. Im Mietvertrag stand zwar, Haustiere seien nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt, und ein schriftliches Einverständnis hatte ich nicht. Der Vermieter wusste jedoch, dass ich eine Katze hatte. Er fütterte sie sogar in meinen Ferien. Seine Zusage per SMS habe ich noch. Darf er das wirklich tun?
Antwort der Hotline
Nein. Ihr Vermieter scheint zwar ein netter und hilfsbereiter Mensch zu sein. Sonst hätte er Ihnen während Ihrer Ferienabwesenheit sicher nicht die Katze gefüttert. Umso enttäuschender ist es aber, dass er jetzt so schwierig und mühsam tut. Er befindet sich nämlich im Unrecht. Laut Gesetz müssen Sie einen Nachmieter stellen, der die Wohnung zu den gleichen Bedingungen wie Sie übernimmt. Zieht sich der Nachmieter zurück, weil der Vermieter diese Bedingungen verändern will, müssen Sie keinen Mietzins mehr bezahlen. Und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Nachmieter die Wohnung gemietet hätte.
Mit dem SMS des Vermieters haben Sie einen Beweis, dass der Vermieter von Ihrer Katze wusste und mit dieser einverstanden war. Sie hatten also eindeutig seine Zustimmung zur Katzenhaltung. Somit handelt es sich um veränderte Bedingungen, wenn er nun dem Nachmieter plötzlich die Katze verbieten will. Deshalb sind Sie von der Mietzinszahlung im erwähnten Sinn befreit.
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