29.04.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Geschäftsmieten: Parlament und Bundesrat müssen rasch eine Lösung für alle betroffenen Betriebe finden

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) begrüsst ausdrücklich, dass die Parlamentskommissionen jetzt nach langem Druck konkrete Vorschläge für eine politische Regelung der Geschäftsmieter*innen vorlegen, welche aufgrund der COVID-Verordnungen ihren Betrieb schliessen mussten. Der MV verlangt, dass der Erlass der Miete für die ganze Dauer der Einschränkungen und für alle betroffenen Branchen gleich gilt.

Nachdem der Bundesrat bisher Mieter*innen von Geschäften, die aufgrund der Corona-Verordnungen geschlossen wurden und in Mietzinsnot gekommen sind, allein gelassen hat, begrüsst der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV), dass beide parlamentarischen Wirtschaftskommissionen (WAK) nun Druck für eine nationale Lösung ausüben und Vorschläge machen.

Der Vorschlag der Nationalratskommission von letzter Woche lautet: Alle vom Bundesrat geschlossenen Betriebe schulden ihrem Vermieter für diese Zeit 30% der Miete.

Der neue Vorschlag der Ständeratskommission erlässt die Nettomiete für Kleinunternehmen und Selbstständige bis zu einer Bruttomiete von Fr. 5000 für zwei Monate ganz. Dies nicht nur für die Betriebe mit Zwangsschliessungen, sondern auch für Geschäfte, die ihren Betrieb reduzieren mussten oder für Betriebe mit Umsatzeinbrüchen über 50 Prozent. Für Betriebe mit Bruttomieten über Fr. 5000.- gibt es weiterhin keine generelle Lösung. Für den Fall, dass die Mieter*in und die Vermieter*in sich auf eine Reduktion der Miete auf 33% einigen, übernimmt der Staat für zwei Monate max. Fr. 3000.

Der MV erwartet vom Parlament und vom Bundesrat, dass sie nun rasch handeln und eine gesetzliche Grundlage beschliessen, welche die Gleichbehandlung der betroffenen Geschäftsmieter*innen sicherstellt und sie weitgehend für die Dauer der Einschränkung ihrer geschäftlichen Tätigkeit finanziell entlastet. Die Belastung der Geschäftsmietenden soll maximal 30 Prozent betragen. Zu klären ist zudem das Verhältnis der Bundesregelung zu existierenden kantonalen Regelungen.

Der heutige Vorschlag der Rechtkommission des Nationalrates (20.3158) die Frist bei Zahlungsrückständen über den 31. Mai 2020 hinaus neu bis zum 13. September 2020 zu verlängern, ist zwar richtig, verschiebt aber nur die Probleme, wenn Mieterinnen und Mieter aufgrund der aktuellen Krise ihre Miete nicht bezahlen können.