24.03.2020
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MV  | 
Medienmitteilung

Corona-Krise: Einsetzung der Taskforce als wichtiger Schritt – Es braucht jetzt rasch Klarheit für die Mieterinnen und Mieter

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz ist froh, dass der Bundesrat die Wichtigkeit der Wohnthematik in der Corona-Krise erkannt hat und jetzt handelt. Der von Bundesrat Parmelin einberufene Runde Tisch heute war ein erster notwendiger Schritt und zeigt, dass alle Beteiligten nach gangbaren Lösungen suchen wollen. Die Einsetzung einer Taskforce unter Einbezug der Verbände ist ein wichtiger Schritt damit es eine rasche Klärung geben kann und die notwendigen Beschlüsse gefällt werden können.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Mieterseite wie die Vermieterseite zum Schluss kommen, dass angesichts der wichtigen Gesundheitsvorgaben des BAG Wohnungswechsel und Umzüge kaum mehr möglich sind. Daher ist es ein richtig, dass Wohnungswechsel und Zügeln im Moment im Grundsatz ausgesetzt werden, ausser in den Fällen, in denen die BAG-Regeln nachweislich eingehalten werden und die Mieterinnen und Mieter und die Vermieterseite sich darüber geeinigt haben.

Juristisches Gutachten betreffend Mietkosten der Geschäftsmieter*innen

Wegen der von Bund und Kantonen verordneten Schliessung von Geschäftsräumlichkeiten können die Geschäftsmieter*innen diese nicht für den Mietzweck nutzen und einen Umsatz generieren. Deshalb müssen die Mieter*innen von den Mietkosten befreit werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz fordert den Bundesrat auf, diese Frage raschestmöglich zu entscheiden, da ansonsten Zehntausende Geschäftsmieter*innen mit entsprechenden Klagen die Gerichte und Schlichtungsbehörden überfluten werden.

Die Forderung wird gestützt durch ein neues Rechtsgutachten, welches der MV in Auftrag gegeben hat (Sarah Brutschin, Basel / Xavier Rubli, Lausanne und Pierre Stastny, Genf). Es geht dabei um die Frage der Bezahlung der Geschäftsmieten während der verordneten Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Corona-Virus. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Mieten für die Zeit, während derer die Ausübung der Geschäftstätigkeit nicht möglich ist, nicht bzw. nicht vollumfänglich geschuldet sind. Dies im Gegensatz zu anderslautenden Aussagen aus Immobilienkreisen. Das Gutachten finden Sie unterhalb dieses Artikels.

Für die weiteren materiellen Forderung des Mieterinnen- und Mieterverbandes (Anfechtung von Kündigungen und Mieterhöhungen; Schutz vor Kündigung wegen Nichtbezahlung der Miete; Schutz vor Zwangsräumungen) verweisen wir auf unsere Medienmitteilung vom 19.03.2020.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz wird im Rahmen der Taskforce nach Kräften mithelfen gute Lösungen sowohl für die privaten Mieter*innen als auch für Geschäftsmieter*innen zu finden.