Corona-Krise – Geschäftsmieten: Nachbesserungen im Parlament sind dringend nötig
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Nationalrates schlägt mit einer neuen Variante vor, dass während den Zwangsschliessungen 40% der Geschäftsmieten geschuldet sind. Damit geht die Kommission materiell hinter die bisherigen Vorschläge von National- und Ständerat zurück. Die Variante ist damit eine Verschlechterung. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz verlangt dringend Nachbesserungen und ruft die zuständigen Parlamentsgremien auf, rasch eine wirtschaftlich faire, politische Lösung zu beschliessen wonach die Miete maximal zu 30 Prozent geschuldet ist.
In der Sondersession des Parlamentes gab es bedauerlicherweise - aus politischen Gründen - keine Lösung in der Frage des Erlasses der Geschäftsmieten. Nun bringt die Wirtschaftskommission des Nationalrates WAK eine neue Variante in die Diskussion: Für Geschäftsliegenschaften bis 20'000 Franken pro Monat, die aufgrund der COVID-Verordnung 2 zwangsgeschlossen sind, wäre 40% der Miete geschuldet. Für Mieten ab 15'000 Franken können je Vermieterseite oder Mieterseite von einen Opt-out Gebrauch machen und eigene Lösungen suchen, bzw. den gerichtlichen Weg gehen. Positiv am neuen Vorschlag ist, dass er für maximal zwei Monate auch für Betriebe gilt, die indirekt aufgrund der Anordnung des Bundes Einbussen hatten, namentlich im medizinischen und paramedizinischen Bereich (z.B. Physiotherapiepraxen gemäss Art. 10a, Abs 2 der damaligen Verordnung). Diese Erweiterung war bereits im Vorschlag des Ständerates vorgesehen.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz anerkennt ausdrücklich, dass die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates nach dem Scheitern in der Sondersession eine neue Variante vorschlägt. Es ist aber unverständlich, dass diese inhaltlich hinter die bisherigen Vorschläge des Ständerates und des Nationalrates (Variante 30%:70%) zurückgeht. Die neue Variante verkennt, dass juristisch für zwangsgeschlossene Betriebe keine Miete geschuldet ist und dies gerichtlich eingefordert werden kann.
Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz verlangt dringend Nachbesserungen und ruft die zuständigen Gremien auf, sich auf eine politische Lösung zu einigen. Zehntausende von betroffenen Geschäftsmieterinnen und Geschäftsmieter warten seit langem auf eine klare und faire Lösung. Das Parlament steht in der grossen Verantwortung spätestens in der Junisession Beschlüsse zu fällen.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?