Besserer Mieterschutz bei Kündigung wegen Nichtbezahlung der Miete nötig
Aufgrund der Wirtschaftskrise, die auf die Schweiz zukommt, könnten viele Mieter*innen in Schwierigkeiten geraten, die Miete ihrer Wohnung oder ihres Geschäftslokals zu bezahlen. Bei einer Kündigung wegen Nichtbezahlung der Miete braucht es deshalb einen besseren Schutz für Mieter*innen. Der Mieterinnen- und Mieterverband begrüsst eine parlamentarische Initiative des Genfer Nationalrats Christian Dandrès, die in der ausserordentlichen Session eingereicht wurde. Diese will, dass bei Zahlungsrückständen unter gewissen Voraussetzungen eine Kündigung nichtig wird.
Wer innerhalb von zwei Monaten nach einer Kündigung mit der Bezahlung die Miete wieder regelmässig bezahlt, soll für weitere sechs Monate in der Wohnung bleiben dürfen bzw. das Lokal weiter mieten können. Nach sechs Monaten würde die Kündigung hinfällig und der Mietvertrag wieder in Kraft gesetzt, solange es keine weiteren Zahlungsrückstände gibt. Das fordert die parlamentarische Initiative von Christian Dandrès.
Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Mieter*innen sind und auch die Mehrheit der Geschäfte gemietet werden, braucht es gerade in der aktuellen Situation einen besonderen Schutz vor Kündigungen wegen Nichtbezahlung der Miete. Die gegenwärtige sehr strenge Regelung im Mietrecht bei Zahlungsrückständen (Art. 257d OR) könnte damit abgemildert werden.
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