TV & Internet: Kabelanschluss stilllegen und Kosten sparen

  • Vermeiden, dass man zu viel bezahlt und Angebote vergleichen
  • Prüfen, ob Grundgebühr für Kabelanschluss über die Vermieterschaft läuft
  • Kabelanschluss kündigen, wenn er nicht mehr gebraucht wird

Wenn Sie Ihren Kabelanschluss nicht mehr benötigen, etwa nach einem Wechsel zu Glasfaser, kann eine Plombierung unnötige Kosten vermeiden. Hier die wichtigsten Infos zu Gebühren und Vorgehen.

Warum lohnt sich eine Plombierung?

In vielen Mietwohnungen wird der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet – oft ohne, dass Mieter*innen es bemerken. Wer den Anschluss nicht nutzt, sollte Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung prüfen. Eine Sperrung kann mehrere Hundert Franken pro Jahr einsparen.

Benötigen Sie den Kabelanschluss noch?

  • Ja, wenn Sie TV- und Internetprodukte nutzen, die darüber laufen, etwa von Quickline oder Sunrise (früher UPC).
  • Nein, wenn Ihr TV und Internet über Glasfaser funktionieren – dann können Sie den Kabelanschluss ohne Kosten stilllegen, da Betreiber laut Fernmeldegesetz keine Gebühren dafür verlangen dürfen.

So gehen Sie vor, um den Kabelanschluss bei der Vermieterschaft zu kündigen:

  1. Vermietung kontaktieren – Ihr*e Vermieter*in beauftragt in der Regel eine Fachperson für die Plombierung. Melden Sie sich schriftlich und senden Sie eine Kopie an den Kabelanbieter. Am besten per Einschreiben.
  2. Je nach Abrechnungsmethode weiter vorgehen:
    • Nebenkosten-Akonto: Nach der Stilllegung sollten Ihre Nebenkosten sinken. Nutzen Sie unser Kündigungsformular (s. weiter unten unter «Unterlagen & Tools» -> Musterbrief –Kündigung Kabelfernsehen (Akonto in NK abgerechnet))
    • Pauschale Abrechnung: Fordern Sie spätestens zum nächsten Kündigungstermin die Aufhebung der Pauschale. Auch hierfür bieten wir eine Vorlage an (s. unten unter «Unterlagen & Tools» -> Musterbrief –Kündigung Kabelfernsehen (pauschal abgerechnet))
    • In der Nettomiete inbegriffen: Verwenden Sie das Formular für die pauschale Abrechnung und verlangen Sie eine Mietzinsreduktion von der Vermieterschaft.

Fallbeispiele aus dem Alltag

  • Satellitenschüssel: Darf ich gegen den Willen der Vermieterschaft eine Parabolantenne für den Fernsehempfang  installieren?
  • Anschluss ans Glasfasernetz: Kann ich von meiner Vermieterschaft verlangen, dass sie unser Haus an das Glasfasernetz anschliessen lässt, das in unserer Strasse kürzlich verlegt wurde?