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Fallbeispiel
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TV & Internet

Anschluss ans Glasfasernetz

Kann ich von meiner Vermieterschaft verlangen, dass sie meine Wohnung ans Glasfasernetz anschliesst, das in unserer Strasse kürzlich verlegt wurde?

Ohne Zustimmung der Vermieterschaft kann der Netzbetreiber die Liegenschaft nicht ans Glasfasernetz anschliessen. Gemäss Art. 35a des Fernmeldegesetzes muss sie diese Zustimmung aber erteilen, wenn Sie bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Vermutlich fallen allerdings gar keine Kosten an. Unmittelbar nach der Verlegung der Glasfaserkabel, dem sogenannten Rollout, erstellen die meisten Netzbetreiber die Anschlüsse kostenlos.

Besteht in der Liegenschaft bereits ein Hausanschluss, ist die Vermieterschaft gegenüber dem Netzbetreiber in der Regel vertraglich verpflichtet, die einzelnen Wohnungen auf Wunsch der Mieterschaften verkabeln zu lassen. Tut sie das nicht, können Sie sich an den Netzbetreiber wenden. Dieser wird der Vermieterschaft dann zur Erfüllung ihrer Pflicht auffordern. Auch dafür fallen normalerweise keine Kosten an. Die Netzbetreiber übernehmen die Installation, solange die Eigentümerschaft keine aufwändigen Sonderwünsche anbringt.

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