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Fallbeispiel
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Satellitenschüssel

Darf ich gegen den Willen der Vermieterschaft eine Parabolantenne für den Fernsehempfang  installieren?

Die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Informationsfreiheit verleiht auch Mieter*innen das Recht auf Empfang aller möglichen Fernsehkanäle. Solange sich die gewünschten Programme anderweitig empfangen lassen, haben sie deswegen aber kein Recht, gegen den Willen der Vermieterschaft eine Parabolantenne zu installieren. Das hat das Bundesgericht im März 2012 entschieden. Sein Entscheid gilt für fest installierte Antennen. Eine Satellitenschüssel auf einem beweglichen Ständer auf Ihren Balkon zu stellen, kann Ihnen die Vermieterschaft also kaum verbieten. Im Bereich schützenswerter Ortsbilder können übrigens die öffentlichen Bauvorschriften sichtbare Parabolantennen untersagen. Dann liegt es nicht in der Macht der Vermieterschaft, Ihnen eine solche zu erlauben. 

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