19.03.2020
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Corona-Krise

Corona-Krise: Das sind die häufigsten Fragen zu Wohnungs- und Geschäftsmieten

In der Schweiz gilt die «ausserordentliche Lage». Die Verunsicherung ist gross - auch was mietrechtliche Fragen angeht. Wir haben diese gesammelt.

Am Montag, 16. März 2020 hat der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgerufen - die Corona-Krise hat die Schweiz seither im Griff. Die Verunsicherung ist gross - auch was mietrechtliche Fragen angeht. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und beantworten Ihnen diese hier. Klicken Sie dafür jeweils auf den Link vor der betreffenden Frage.

Zutrittsrecht der Vermieterschaft: Darf meine Vermieterschaft meine Wohnung angesichts der durch das Corona-Virus ausgelösten Lage und die Anordnungen durch den Bundesrat trotzdem betreten?

Zahlungsunfähigkeit der Mieterschaft: Aufgrund der Corona-Krise habe ich kein Einkommen mehr. Nun kann ich meine Miete nicht mehr bezahlen. Wie weiter?

Zügeltermin: Am 31. März werde ich umziehen. Muss ich angesichts der durch das Corona-Virus ausgelösten Lage und den Anordnungen des Bundesrats trotzdem umziehen?

Mietzinsreduktion bei Geschäftsräumlichkeiten: Ich miete einen Geschäftsraum, den ich als Coiffeur-Salon nutze. Aufgrund der notrechtlichen Betriebsbeschränkung infolge der Corona-Krise darf ich mein Geschäft momentan nicht betreiben. Der Erwerbsausfall führt dazu, dass ich den Mietzins für mein Geschäft wahrscheinlich nicht mehr bezahlen kann. Was muss ich nun tun?

 

#StayAtHome #FlattenTheCurve #BleibenSieGesund