20.10.2022
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Luzern  | 
News

Rendite statt Vermieten - trotz Wohnungsnot

Der Wohnraum in Luzern ist knapp, die Leerwohnungsziffer extrem niedrig. Trotzdem werden Wohnhäuser absichtlich nicht vermietet. Jüngstes Beispiel ist die Liegenschaft an der Kellerstrasse 28a, die nun wohl auch weiterhin leer stehen wird. An der heutigen Medienkonferenz kündeten die Aktivist:innen an, das Haus angesichts eines Ultimatums zu verlassen, eine neue Nutzung ist nicht in Sicht.

Leere Häuser in Luzern?

"Die Geisterhäuser von Horw", die nicht vermieteten Wohnungen der Credit Suisse am Kauffmannweg 22/24, die kurzzeitige Besetzung des seit fast 3 Jahren leer stehenden Hauses an der Bruchstrasse 64 und nun die Kellerstrasse 28a: Während Mieter:innen kaum eine Wohnung finden, lassen manche Vermieter absichtlich Wohnungen unvermietet. Egal ob aus Fehlplanung, Spekulation oder in der Absicht, nach der Verlotterung einfacher neu bauen zu können - jede dieser fehlenden Wohnungen verstärkt die Wohnungsnot.

An der heutigen Medienkonferenz haben die Bewohner:innen der Kellerstrasse 28a kommuniziert, dass sie nach einem Ultimatum des Nachlassverwalters das Haus nach 2 Wochen verlassen. Auch dieses Haus wird nun - wie bereits das Haus an der Bruchstrasse 64 - wieder leer stehen.

Probleme bleiben - Lösungen drängen

Das Fehlen von freien Wohnungen geht zu Lasten der Mieter:innen. Einerseits durch die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder der verstärkten Angst vor Kündigungen, anderseits aber auch durch die höheren Mietzinse bei fehlendem Angebot. Denn wer endlich eine Wohnung hat, nimmt auch einen höheren Preis in Kauf oder wird häufiger davon zurück schrecken, einen missbräuchlichen Anfangsmietzins anzufechten.

Ansätze, was zu tun wäre, gibt es. Die Stadt Luzern soll endlich ein Leerstandsmonitoring, die Eigentümerschaft von leer stehenden Wohnungen in die Pflicht nehmen, Belegungsvorschriften erlassen und Zweckentfremdungen verhindern oder - wie in den Kantonen Genf und St. Gallen - bei längeren Leerständen sogar Nutzungsenteignungen vorsehen. Das fordert das Postulat von Mario Stübi und Gianluca Pardini im Grossen Stadtrat.

Auf Ebene des Kantons stellst sie die Frage, was der Regierungsrat für das verfassungsmässige Recht, dass Wohnungssuchende und ihre Familien eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden, überhaupt macht. Welche Massnahmen der Regierungsrat gegen die Wohnungsnot ergreifen will und wie wieder genügend Wohnraum für Familien gebaut wird, wie es in der Anfrage von Kantonsrat Marcel Budmiger und Mitunterheichnenden heisst.

Trotz Wohnungsnot - oder gerade deswegen - gilt es, die eigenen Rechte als Mieter:in zu kennen. Sind Sie von einer Kündigung betroffen? Lassen Sie sich beraten um die Möglichkeit einer Anfechtung und Fristerstreckung zu prüfen. Müssen Sie in eine zu teure Wohnung ziehen? Prüfen Sie, ob Sie Anfangsmietzins anfechten können.

ACHTUNG: In beiden Fällen gilt eine Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Kündigung, bzw. ab Übernahme der Wohnung.