Organisation
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Unter dem Namen Mieterinnen- und Mieterverband Luzern besteht ein konfessionell neutraler und parteipolitisch ungebundener Verein nach Art. 60 ff ZGB. Wir sind zuständig für die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden und Uri. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Dieser gilt für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Die Dienstleistungen stehen den Mitgliedern ab Einzahlung des Jahresbeitrages sofort zur Verfügung. Ausnahme: Bei der Rechtshilfe (anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht) besteht eine Karenzfrist von 3 Monaten.
Wir leisten Hilfe zur Selbshilfe.
Auch Geschäftsmieter können Mitglied werden.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
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Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?