21.09.2021
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Luzern  | 
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Transparente Vormieten: Kanton Luzern führt Formularpflicht ein

Ab 1. November 2021 sind Vermieterinnen und Vermieter im ganzen Kanton Luzern verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Der Regierungsrat setzt damit die Volksinitiative des MV um.

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern unsere Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Sie verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von LUSTAT Statistik Luzern erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand. Liegt dieser im ganzen Kanton unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft.

Mit der am 13. September 2021 publizierten Leerwohnungsziffer lag die Quote per Stichtag 1. Juni 2021 mit 1,23 Prozent erstmals unter dem Grenzwert. Aufgrund dieser tiefen Leerwohnungsziffer hat der Regierungsrat eine Formularpflicht erlassen. Sie gilt für den ganzen Kanton und umfasst aus Gründen der Einfachheit auch die Analyseregion Unteres Wiggertal (Altishofen, Dagmersellen, Egolzwil, Nebikon, Reiden, Wauwil und Wikon). Im Gegensatz zum restlichen Kantonsgebiet liegt die Leerwohnungsziffer in dieser Region über 1,5 Prozent.

Die Formularpflicht tritt auf den 1. November 2021 in Kraft und gilt bis auf weiteres für Mietverträge, die ab diesem Termin abgeschlossen werden. Das Formular steht per 1. Oktober 2021 bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.