Schlichtungsbehörde
Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse
Gemäss Art. 3, 200 und 201 der Schweizerischen Zivilprozessordnung haben die Kantone paritätische Schlichtungsbehörden einzusetzen, welche bei Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen:
Die Parteien in allen Mietfragen beraten;
in Streitfällen versuchen, die Parteien zu versöhnen;
die nach dem Gesetz erforderlichen Entscheide fällen bzw Urteilsvorschläge den Parteien unterbreiten.
Vermieter und Mieter sind durch ihre Verbände oder andere Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, in den Schlichtungsbehörden paritätisch vertreten.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:45 bis 11.45 Uhr und 13.45 bis 16:45 Uhr
Für persönliche Rechtsauskünfte und Besprechungen ist eine vorgängige Terminabsprache erwünscht!
Adresse/Auskünfte
Kantonale Schlichtungsbehörde
Gerichtshausstrasse 22
8750 Glarus
Telefon: 055 646 53 90
schlichtungsbehoerde@gl.ch
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?