Schlichtungsbehörde

Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse

Gemäss Art. 3, 200 und 201 der Schweizerischen Zivilprozessordnung haben die Kantone paritätische Schlichtungsbehörden einzusetzen, welche bei Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen:

Die Parteien in allen Mietfragen beraten;
in Streitfällen versuchen, die Parteien zu versöhnen;
die nach dem Gesetz erforderlichen Entscheide fällen bzw Urteilsvorschläge den Parteien unterbreiten.

Vermieter und Mieter sind durch ihre Verbände oder andere Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, in den Schlichtungsbehörden paritätisch vertreten.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:45 bis 11.45 Uhr und 13.45 bis 16:45 Uhr

Für persönliche Rechtsauskünfte und Besprechungen ist eine vorgängige Terminabsprache erwünscht!

Adresse/Auskünfte

Kantonale Schlichtungsbehörde

Gerichtshausstrasse 22

8750 Glarus


Telefon: 055 646 53 90
schlichtungsbehoerde@gl.ch