Der Referenzzinssatz steigt weiter – die Mieten werden folgen
Heute Morgen hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz erneut ansteigt, und zwar von 1.5% auf 1.75%. Das ist eine schlechte Nachricht für Mieter*innen. Und das in einer Zeit von allgemein steigenden Preisen und Schocknachrichten wie den steigenden Prämien im Gesundheitswesen.
Viele Vermietende werden die Möglichkeit nutzen und die Mietzinse ihrer Mieter*innen erhöhen, was grundsätzlich auch ihr Recht ist. Doch nicht immer halten sich die Vermieter*innen dabei an das geltende Recht, sie dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt das Gesetz. Mieter*innen müssen sich jedoch aktiv gegen missbräuchliche Mietzinse wehren: Wer sich nicht wehrt, bezahlt letztlich zu viel Miete. Viel Zeit bleibt Mietenden dafür nicht: Im Fall einer Mietzinserhöhung beträgt die Frist 30 Tage nach Erhalt der Mietzinserhöhung. Wird sie verpasst, gilt der neue Mietzins als akzeptiert. Zudem ist er auch die Basis für zukünftige Mietzinsanpassungen – und die kommen mit dem erwarteten weiteren Ansteigen des Referenzzinssatzes unweigerlich. Prüfen Sie als Mieter*in deshalb jede Mietzinserhöhung genau und das möglichst schnell.
Miete prüfen mit dem Mietzinsrechner des MV
Am einfachsten geht das mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands, den Sie unter www.mieterverband.ch/mietzinsrechner aufrufen können. Mit diesem einfach zu bedienenden Berechnungstool können Mieter*innen einfach, schnell und selbständig ihren Mietzins überprüfen. Auf Wunsch erstellt das Tool auch gleich ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde. Das Schlichtungsverfahren ist ein lai*innenfreundliches und kostenloses Verfahren. Dennoch sollten sich Mieter*innen vor einem Schlichtungsverfahren unbedingt professionell und kompetent beraten lassen – am besten vom Mieterinnen- und Mieterverband.
Bereits bei der letzten Erhöhung des Referenzzinssatzes im Juni 2023 konnten viele Mieter*innen eine Erhöhung des Mietzinses dank unseres Rechners abwenden oder spürbar abmildern, was ihnen nun bei weiteren Erhöhungen des Referenzzinssatzes zugute kommt.
Mieter*innen, die bereits in der ersten Erhöhungsrunde im Sommer 2023 eine Mietzinserhöhung erhalten haben, sollten eine neuerliche Erhöhung unbedingt auch mit dem Mietzinsrechner überprüfen. Auf jeden Fall muss eine zweite Erhöhung angefochten werden, wenn das Anfechtungsverfahren aus der ersten Erhöhung noch nicht abgeschlossen ist.
Alle relevanten Informationen zum Thema hat der Mieterinnen- und Mieterverband kostenlos auf www.mieterverband.ch/mietzinserhoehung zusammengestellt. Zudem bietet er in seinem Webshop unter www.mieterverband.ch/shop die umfassende Broschüre «Mietzinserhöhung» an.
Worum geht es?
Mit einer ganzen Reihe von parlamentarischen Initiativen will die Immobilien-Lobby den Kündigungsschutz schwächen und es Vermieter*innen damit noch einfacher machen, überrissene Mietpreise zu verlangen. «Mit den zwei Vorlagen zur Untermiete und zur erleichterten Kündigung wegen Eigenbedarfs, die gerade in der Rechtskommission des Ständerates beraten wurden, geht es der Immobilien-Lobby einzig und allein darum, den mietrechtlichen Kündigungsschutz aufzuweichen», so MV-Vize-Präsident Michael Töngi.
Weitere Angriffe stehen bevor
Auch die nächsten Attacken der Immobilien-Lobby sind im Parlament bereits aufgegleist. So soll es künftig für Vermieter*innen noch einfacher werden, die Mietpreise übermässig zu erhöhen, während die Rechte der Mieter*innen eingeschränkt werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband wird sich gegen jede Verschlechterung für die Mieter*innen wehren, notfalls per Referendum.
Mehr Informationen zum Angriff auf das Mietrecht:
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