01.09.2021
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MV  | 
Medienmitteilung

Referenzzinssatz: Mieter*innen können noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen weiterhin geltend machen

Der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen verbleibt bei 1,25 Prozent. Damit ergibt sich seit der letzten Senkung im März 2020 zwar kein neuer Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) ruft jedoch alle Mieter*innen, deren Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert, dazu auf, jetzt noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen geltend zu machen.

Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitgeteilt, dass der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen 1,25 Prozent beträgt und damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz verbleibt. Damit ergibt sich zwar kein neuer Anspruch auf eine Reduktion der Miete. Mieter*innen, deren Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, können jedoch gegenüber der Vermieterseite noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen weiterhin geltend machen.

Mieter*innen müssen aktiv werden

Die Einforderung der Mietzinssenkung bei einer Senkung des Referenzzinssatzes ist ein wichtiges Recht der Mieterseite. Die meisten Miethaushalte könnten mit einer Senkung pro Jahr mehrere hundert Franken Miete einsparen. Weil in den meisten Fällen die Senkung der Miete von der Vermieterseite nicht einfach automatisch weitergegeben wird, müssen die Mieter*innen selbst aktiv werden und ihren Anspruch auf die Mietzinssenkung schriftlich bei der Vemieterseite einfordern.

Mieterhaushalten werden wegen fehlenden Mietzinssenkungen Milliarden entzogen

Sinkt der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent, müssten sich umgerechnet die Mieten schweizweit um rund eine Milliarde Franken vermindern. Berücksichtigt man die Periode seit 2009, dann hätten die Mieten aufgrund von insgesamt neun Senkungen des Referenzzinssatzes um rund 8.5 Milliarden Franken sinken müssen. Stattdessen steigen die Mieten seit Jahren an. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes die entsprechende Senkung der Miete einzufordern, ist eine konkrete Möglichkeit der Mieter*innen in der Schweiz, die Mietexplosion zu bekämpfen.

Beratungsangebote des MV

Der Mieterinnen und Mieterverband hilft den Mieter*innen bei der Berechnung der zu erwartenden Mietzinssenkung mit Musterbriefen und Informationen und steht zudem mit Beratungsangeboten zur Verfügung.

Mietzinssenkung bei Veränderung des Referenzzinssatzes

Wie Sie zu einer Mietzinssenkung kommen, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz gesunken ist (32 Seiten)