Referenzzinssatz: Mieter*innen können noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen weiterhin geltend machen
Der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen verbleibt bei 1,25 Prozent. Damit ergibt sich seit der letzten Senkung im März 2020 zwar kein neuer Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) ruft jedoch alle Mieter*innen, deren Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert, dazu auf, jetzt noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen geltend zu machen.
Heute hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitgeteilt, dass der Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen 1,25 Prozent beträgt und damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz verbleibt. Damit ergibt sich zwar kein neuer Anspruch auf eine Reduktion der Miete. Mieter*innen, deren Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basieren, können jedoch gegenüber der Vermieterseite noch nicht eingeforderte Mietzinssenkungen weiterhin geltend machen.
Mieter*innen müssen aktiv werden
«Die Einforderung der Mietzinssenkung bei einer Senkung des Referenzzinssatzes ist ein wichtiges Recht der Mieterseite. Leider wird die Senkung der Miete von der Vermieterseite in den meisten Fällen nicht einfach automatisch weitergegeben, sondern die Mieterinnen und Mieter müssen selbst aktiv werden und ihren Anspruch auf die Mietzinssenkung schriftlich einfordern», erklärte MV-Präsident Carlo Sommaruga. Die meisten Miethaushalte könnten mit einer Senkung pro Jahr mehrere hundert Franken Miete einsparen.
«Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes die Senkung der Miete einzufordern, ist eine der Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass die Mieten in der Schweiz nicht weiter steigen», so Sommaruga. Die Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent bedeutet umgerechnet, dass die Mieten schweizweit um eine Milliarde Franken gesenkt werden müssten. Berücksichtigt man die Periode seit 2009, dann hätten die Mieten aufgrund von insgesamt neun Senkungen des Referenzzinssatzes um rund 8.5 Milliarden Franken sinken müssen. Stattdessen steigen die Mieten seit Jahren an.
Beratungsangebote des MV
Der Mieterinnen und Mieterverband hilft den Mieter*innen bei der Berechnung der zu erwartenden Mietzinssenkung mit Musterbriefen und Informationen und steht zudem mit Beratungsangeboten zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Unterlagen & Tools
Mietzinssenkung bei Veränderung des Referenzzinssatzes
Wie Sie zu einer Mietzinssenkung kommen, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz gesunken ist (32 Seiten)
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