Mietzinserhöhungen aufgrund des steigenden Referenzzinssatzes: Das sind die häufigsten Fragen
Der Referenzzinssatz steigt weiter an. Das führt zu zahlreichen Mietzinserhöhungen – und damit zu vielen Fragen bei Mieter*innen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Achtung, Leitzins ≠ Referenzzins!
Update vom Juni 2024:
Am Donnerstag, 20. Juni 2024, hat die Schweizerische Nationalbank SNB den Leitzins erneut gesenkt. Nun liegt dieser bei 1.25 Prozent. Bereits im März hat die SNB den Leitzins von 1.75 auf 1.5 Prozent gesenkt, damals überraschend als eine der ersten Notenbanken weltweit, womit eine erneute Zinswende eingeläutet wurde.
In mehreren Medien ist schon damals über die Auswirkungen dieser Senkung spekuliert worden, unter anderem auch darüber, ob sich der Entscheid auf die Mietzinsen auswirken könnte. Das ist jedoch kurzfristig nicht zu erwarten. Die Mietzinsen orientieren sich am Referenzzinssatz, der vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen BWO publiziert wird. Dieser liegt aktuell bei 1.75 Prozent. Weil diese Kennziffer eher träge reagiert, dürfte sie auf absehbare Zeit unverändert bleiben.
Eine Senkung des Mietzinses aufgrund des Referenzzinssatzes können Mietende erst einfordern, wenn der Referenzzinssatz sinkt – und auch dann nur, wenn sie zuletzt eine Erhöhung aufgrund des steigenden Referenzzinses erhalten haben oder der Vertrag auf einem Referenzzins von 1.75% oder höher basiert. Bis es soweit kommen könnte, dürfte es noch dauern.
Fragen und Antworten zu Mietzinserhöhungen aufgrund des steigenden Referenzzinssatzes
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.-
- Aktuell gültiger Referenzzinssatz für meinen Mietzins
- Wie finde ich heraus, auf welchem Referenzzinssatz mein aktueller Mietzins beruht?
-
- Kein schriftlicher Vertrag / Vertrag verlegt
- Ich finde meinen Mietvertrag nicht mehr / Ich habe nie einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Wie kann ich nun den Mietzinsrechner nutzen?
-
- Fristen und Formen
- Wie und bis wann müssen Mieter*innen nach Erhalt einer Mietzinserhöhungsanzeige reagieren?
-
- Bereits die zweite Mietzinserhöhung – erstes Verfahren noch nicht abgeschlossen
- Meine Vermieterschaft hat mir bereits bei der letzten Erhöhung des Referenzzinssatzes eine Mietzinserhöhungsanzeige geschickt. Diese habe ich fristgerecht bei der Schlichtungsbehörde angefochten. Die Schlichtungsverhandlung hat bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Nun hat mir meine Vermieterschaft bereits eine weitere Mietzinserhöhungsanzeige zukommen lassen. Wie muss ich mich verhalten?
-
- Ungleichbehandlung der Mietparteien in derselben Liegenschaft
- Meine Vermieterschaft hat lediglich 3 von 12 Mietparteien eine Mietzinserhöhung geschickt. Offenbar nur denjenigen, welche die letztjährigen Mietzinssenkungen stets einverlangt haben. Darf die Vermieterschaft die Mietenden in derselben Liegenschaft derart ungleich behandeln?
-
- Die Mietzins-Erhöhung kam in meinen Ferien
- Ich war 6 Wochen in den Ferien und habe in der ersten Ferienwoche die Mietzinserhöhung per Einschreiben erhalten. Kann ich die Erhöhung noch anfechten?
-
- Erhöhung während Auslandaufenthalt erhalten
- Wegen einem längeren Auslandaufenthalt habe ich eine Postlagerung meiner Post in Auftrag gegeben. Nach meiner Rückkehr habe ich die Mietzinserhöhung gesehen. Wann gilt die Mietzinserhöhung als zugestellt?
-
- Weitere Erhöhungsgründe
- Darf der Vermieter gleichzeitig mit der Mieterhöhung wegen gestiegenem Referenzzinssatz, auch die 40% der Teuerung (LIK) sowie die allgemeine Kostensteigerungspauschale in Prozent geltend machen?
-
- Mietzinserhöhung gemäss Rechner korrekt – kann ich nichts dagegen tun?
- Wir haben auf den nächsten Kündigungstermin eine Mietzinserhöhung erhalten wegen Anpassung an den Referenzzinssatz und die Teuerung. Gemäss dem Mietzinsrechner stimmt die Berechnung der Vermieterschaft. Kann ich nichts gegen die Mietzinserhöhung unternehmen?
-
- Kommende Referenzzinssatz-Erhöhungen
- Kann die Vermieterschaft jetzt bei jeder weiteren Referenzzinssatzerhöhung die Miete anheben?
-
- Allgemeine Kostensteigerung
- Wie hoch darf der Posten «allgemeine Kostensteigerung» sein? Was ist da enthalten? Ist das für Mieter nachvollziehbar? Weshalb ist dieser Posten separat? Die Inflation wird ja zusätzlich verrechnet.
-
- Erstmieter*in in einem Neubau
- Ich bin im Oktober 2022 in eine Neubauwohnung als Erstmieter*in eingezogen. Wie wahrscheinlich ist eine Mietpreiserhöhung?
-
- Ich zahle doch schon die Nebenkosten!
- Unsere Miete wurde um rund 7% erhöht, der Grossteil davon wegen des Teuerungsausgleichs und der allgemeinen Kostensteigerung. Aufgrund der umfassenden, separaten Nebenkosten, die wir als Mieterschaft mitfinanzieren müssen, erschliesst sich mir nicht, wofür? Kann ich verlangen, dass dies genauer begründet wird? In unseren Nebenkosten ist eigentlich alles enthalten, von Personalkosten der Hauswartung bis Warmwasser und Heizkosten, Wartung und Betriebskosten und auch die Kosten für die allgemeine Energienutzung.
-
- Unbedingt schon die erste Erhöhung anfechten!
- Mein Mietvertrag basiert auf einem Referenzzinssatz von 2%. Nun hat mir meine Vermieterschaft eine Mietzinserhöhung um 3%, mit der Begründung angezeigt, der Referenzzinssatz sei auf 1,5% gestiegen. Ich habe keine Lust, jetzt zu streiten und akzeptiere daher diese Mietzinserhöhung. Aber wenn die Vermieterin bei der nächsten Erhöhung des Referenzzinsatzes die Miete wieder erhöhen sollte, möchte ich die erneute Mietzinserhöhung anfechten. Werde ich mich gegen die zweite Mietzinserhöhung mit Erfolg wehren können?
-
- Achtung bei Klauseln im Mietvertrag
- Ich habe vor einer Woche einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag ist erstmals per Ende Juli 2024 kündbar. Um auf allfällige Erhöhungen des Referenzzinssatzes reagieren zu können, hat mein Vermieter folgende Klausel in den Mietvertrag geschrieben: «Der Mietzins basiert auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.5%, Anpassungen des Mietzinses erfolgen unabhängig von der Mindestmietdauer.» Ist diese Bestimmung rechtens?
-
- Befristete Mietverträge
- Mein Mietvertrag ist für 3 Jahre befristet, konkret bis Ende Februar 2025. Kann die Vermieterschaft trotzdem auf Ende April 2024 eine Mietzinserhöhung durchsetzen?
-
- Spätere Erhöhung des Mietzinses
- Mein Mietzins basiert auf einem Referenzzinssatz von 1.25%. Bis jetzt hat mein*e Vermieter*in nicht erhöht. Kann meine Vermieterschaft den Mietzins zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen?
-
- Direkte Erhöhung von 1.25 auf 1.75%
- Sollte der Referenzzinssatz auf 1.75% stiegen, könnte die Vermieterschaft dann den Mietzins auf den nächsten Kündigungstermin um 6% erhöhen?
-
- Untermiete und gemeinsames Wohnen
- Mein*e Vermieter*in hat meiner Mitbewohnerin und mir die Mietzinserhöhung nur in einem einzigen Covert zugesendet. Wir haben den Mietvertrag aber beide gemeinsam unterschreiben. Müsste uns die Mietzinserhöhung deshalb nicht separat zugesendet werden – also in zwei Couverts?
-
- Mögliche Einwände gegen eine Erhöhung
- Wie kann ich mich als Mieter*in gegen eine Mietzinserhöhung wehren bzw. welche Einwände kann ich geltend machen?
-
- Mietvertrag von Vormieter*in übernommen
- In meinem Mietvertrag wurden die Kostenstände der Teuerung und der allgemeinen Kostensteigerungen vom Mietvertrag von meiner Vormieterschaft übernommen und nicht diejenigen Kostenstände, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses effektiv gegolten haben. Meine Vermieterschaft stellt bei der Mietzinserhöhung nun auf diese Faktoren ab. Ist das zulässig?
-
- Unbekannte Person hat Mietzinserhöhung unterzeichnet – trotzdem gültig?
- Die Verwaltung hat mir eine Mietzinserhöhung geschickt. Die Person, die das vom Kanton genehmigte Formular unterschrieben hat, ist mir nicht bekannt und wahrscheinlich gar nicht zeichnungsberechtigt. Ist diese Mietzinserhöhung trotzdem gültig?
Mietzinserhöhung
Die Broschüre hilft Ihnen zu prüfen, ob eine Mietzinserhöhung gerechtfertigt ist (32 Seiten)
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?