01.09.2017
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Grossangriff aufs Mietrecht – jetzt müssen wir zusammenstehen

Staatlich erlaubte Mietzinstreiberei? Ohne uns! Der Präsident des Hauseigentümerverbands HEV will eine Lizenz für Mietzinswucher. Diesen Abbau beim Mieterschutz dürfen wir nicht hinnehmen!

Carlo Sommaruga, <br/>Präsident SMV
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Carlo Sommaruga,
Präsident SMV

Es wäre eine massive Beschneidung des Mietrechts: Mittels parlamentarischer Initiative wollen Hauseigentümervertreter erreichen, dass Mieterinnen und Mieter den Anfangsmietzins künftig nur noch in einer persönlichen Notlage anfechten können. Nach heute geltendem Recht kann jede Mieterin und jeder Mieter den beim Einzug in eine neue Wohnung verlangten Mietzins innert 30 Tagen als missbräuchlich anfechten, wenn Wohnungsnot herrscht, der Aufschlag erheblich war oder eine persönliche Notlage vorhanden ist.

Diese Anfechtungsmöglichkeit hilft gegen renditehungrige Vermieter, die einen Mieterwechsel missbrauchen, um massiv aufzuschlagen. Eine Praxis, die in vielen Städten längst Schule gemacht hat. Dank der Möglichkeit der Mietzins-Anfechtung lenken solche Vermieter in Schlichtungsverfahren oft ein und reduzieren den Aufschlag, wenn es ernst wird. Kurz: Das Instrument der Anfechtung des Anfangsmietzinses wirkt.

Carlo Sommaruga: «Das ist ein Grossangriff auf die Rechte der Mietenden»

Geht es nun nach dem Hauseigentümerverband HEV und seinen Präsidenten Hans Egloff (SVP), soll dieses Recht stark eingeschränkt werden. Für den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband SMV ist klar: Dieser Vorstoss schützt nur die schwarzen Schafe unter den Vermietern.  «Das ist ein Grossangriff auf die Rechte der Mietenden», sagt Carlo Sommaruga, Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands. Einen solchen Angriff aufs Mietrecht dürfen wir uns nicht bieten lassen!

M+W Nr. 4, September 2017

Lesen Sie mehr im neuen M+W Nr. 4, das im September 2017 erschienen ist. Weitere Themen: 


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