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Anwaltschaftliche Vertretung

Nur für Mitglieder. Karenzfrist. Selbstbehalt.

Ist eine anwaltschaftliche Unterstützung notwendig, übernimmt der MV Ostschweiz nach Ablauf einer dreimonatigen Karenzfrist* die Gerichts- und Anwaltskosten. Verhandlungen mit der Vermieterschaft und vor Schlichtungsstelle können Mieterinnen und Mieter in der Regel selber bewältigen. Gerne stehen wir dafür beratend zur Verfügung. Eine anwaltschaftliche Unterstützung ist erst ab Stufe Gericht notwendig. 

Kosten und Voraussetzungen

  • Selbstbehalt 10%, mind. Fr. 100.00, max. Fr. 500.00 
  • Es gilt unser Rechtshilfereglement
  • Es sind unsere Vertrauensanwält*innen zu beauftragen
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* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon drei Monate Mitglied unseres Verbands ist. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.


 

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