Bedingungen Mitgliedschaft

Beginn der Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag gilt jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres. Ab 15. September gilt der Mitgliederbeitrag bereits für das Folgejahr.

Mitgliedschaft bei Sektionswechsel
Beim Wechsel in eine Deutschschweizer Sektion des MV läuft die Mitgliedschaft weiter. Ein Wechsel der Sektion ist nur möglich nach Bezahlung des bereits in Rechnung gestellten Jahresbeitrages. Wenn Sie den Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bereits bezahlt haben, wird Ihnen kein neuer Beitrag in Rechnung gestellt.

Verfügbarkeit unserer Angebote
Mitgliedern stehen unsere Angebote per sofort zur Verfügung. Ausnahme: Leistungen des Prozesshilfefonds wird in der Regel frühestens 30 Tage nach Beitritt (Karenzfrist) gewährt.

Rechtshilfe / Prozesshilfefond
Wohnungsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse. (Gemäss separatem Reglement)
Geschäftsmiete: Die in der Mitgliedschaft eingeschlossene Rechtshilfedeckung aus dem Prozesshilfefonds gilt für das Mietobjekt an dieser Adresse, sofern die Monatsmiete 3‘500 Franken netto nicht übersteigt.(Gemäss separatem Reglement)

Nach einer Karrenzfrist von 30 Tagen

Ende der Mitgliedschaft
Mitgliedschaften verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr. Sie können jedoch Ihre Mitgliedschaft bis spätestens 30.09. auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Kündigungen können nur schriftlich, per Brief oder E-Mail ausgesprochen werden.

Mitgliederbeiträge MV Glarus
Statuten und Reglemente MV Glarus

Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz.