03.03.2025
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News

Referenzzins und Mietzins

Der Referenzzins ist auf 1.5% gesunken. Werden Sie aktiv und überprüfen Sie Ihren Mietzins. Die Vermieter*in wird Ihnen einen Senkungsanspruch nicht automatisch weitergeben. Aber Achtung, keine voreiligen Senkungsgesuche! Es könnte wegen der Teuerung eine Erhöhung drohen.

Wurde eine Senkung berechnet, senden Sie Ihrer Vermieter*in umgehend ein Senkungsgesuch zu. Versenden Sie dieses aus Beweisgründen per Einschreiben.

Die Vermieter*in hat nun 30 Tage Zeit, Ihnen eine Antwort zuzustellen. Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden? Lassen Sie sich von uns beraten.

Behalten Sie nach Erhalt der Antwort die 30-tägige Frist im Auge, um bei der zuständigen Schlichtungsbehörde rechtzeitig ein Gesuch einzureichen.

Musterschreiben und Merkblätter

FAQ Mietzinssenkung

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Mietzinserhöhung

FAQ Mietzinserhöhung

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