
Referenzzins und Mietzins
Der Referenzzins ist auf 1.5% gesunken. Werden Sie aktiv und überprüfen Sie Ihren Mietzins. Die Vermieter*in wird Ihnen einen Senkungsanspruch nicht automatisch weitergeben. Aber Achtung, keine voreiligen Senkungsgesuche! Es könnte wegen der Teuerung eine Erhöhung drohen.
Wurde eine Senkung berechnet, senden Sie Ihrer Vermieter*in umgehend ein Senkungsgesuch zu. Versenden Sie dieses aus Beweisgründen per Einschreiben.
Die Vermieter*in hat nun 30 Tage Zeit, Ihnen eine Antwort zuzustellen. Sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden? Lassen Sie sich von uns beraten.
Behalten Sie nach Erhalt der Antwort die 30-tägige Frist im Auge, um bei der zuständigen Schlichtungsbehörde rechtzeitig ein Gesuch einzureichen.
Musterschreiben und Merkblätter
FAQ Mietzinssenkung
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- Zeitpunkt
- Wann gilt die Senkung?
-
- Ist eine rückwirkende Mietzinsherabsetzung möglich?
- Zurückerstattung der Mietzinse
-
- Antwortfrist Gesuch
- Wie lange muss ich auf Antwort warten
-
- Frist verpasst
- Was tun?
-
- Unterzeichnende
- Wer muss unterzeichnen?
-
- Kein Mietvertrag, mündlicher Mietvertrag
- Ich finde meinen Vertrag nicht
Mietzinserhöhung
Musterschreiben Mietzinserhöhung
FAQ Mietzinserhöhung
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- Zustellung
- Wann gilt die Erhöhung als zugestellt?
-
- Anfechtung abschicken
- Wann spätestens
-
- Berechnung der Anfechtungsfrist
- erster und letzter Tag
-
- Beweislast Zusgtellung Anfechtung
- Eingeschrieben schicken
-
- Abwesenheit Sommerferien
- Ich war lange weg
-
- Postlagerung
- Ich habe die Post hinterlegt
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