01.12.2015
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MV  | 
Mieteraktion

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Miete sinkt

Der Referenzzinssatz verharrt auf 1,75%. Falls Sie seit dem Juni 2015 noch keine Senkung verlangt haben, können Sie dies jetzt nachholen.

Weitere Senkung auf Juni 2017 wahrscheinlich

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO bestätigte am 1. März den Referenzzinssatz auf 1.75 Prozent. Damit liegt er seit Juni 2015 unverändert auf einem Rekordtief. Der Referenzzinssatz wird alle drei Monate vom BWO publiziert und ergibt sich aus dem Durchschnittszinssatz aller Hypotheken auf Schweizer Liegenschaften. Diesbezüglich sank der aktuelle Durchschnittszinssatz (Stichtag 31. Dezember 2016) gegenüber dem Vorquartal von 1,67 Prozent auf 1,64 Prozent. Unterschreitet er die Marke von 1.63 Prozent, hat dies eine weitere Referenzzinssenkung von 1.75 auf 1.50 Prozent zur Folge. Dies ist für den 1. Juni 2017 wahrscheinlich.

Schreiben Sie Ihrem Vermieter

Der für den Mietzins massgebende Referenzzinssatz liegt seit Juni 2015 auf einem Tiefstand von 1.75 Prozent. Wenn Sie von Ihrem Vermieter seit diesem Zeitpunkt noch keine Mietzinssenkung erhalten haben, dann werden Sie jetzt aktiv. Schreiben Sie Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung dazu ein Senkungsbegehren. Einen entsprechenden Musterbrief sowie ein Merkblatt können Sie weiter unten kostenlos herunterladen. Wichtig: Die Reduktion wird immer erst auf den nächsten Kündigungstermin hin wirksam. Handeln Sie daher rasch!

Eine ausführliche Anleitung finden Sie auch im Ratgeber Mietrecht.

Reaktion des Vermieters prüfen

Haben Sie auf Ihre Senkungsbegehren eine negative oder gar keine Antwort erhalten? Oder stimmt bei der Mietzinssenkung die Rechnung nicht? Lesen Sie nach, was Sie bei einer unbefriedigenden Reaktion des Vermieters machen können. » weiter

Mit Nachbarn sprechen

Wenn viele Mieter eines Hauses einen Senkungsbrief abschicken, wird der Vermieter seiner Verpflichtung eher nachkommen. Reden Sie deshalb mit Ihren Nachbarn. Erklären Sie, wie man zu einer Mietzinssenkung kommt und man den entsprechenden Brief an den Vermieter schreibt.