Reaktion des Vermieters prüfen
Haben Sie auf Ihre Senkungsbegehren eine negative oder gar keine Antwort erhalten? Oder stimmt bei der Mietzinssenkung die Rechnung nicht? Lesen Sie nach, was Sie bei einer unbefriedigenden Reaktion des Vermieters machen können.
Mietzinssenkung erhalten. Stimmt die Rechnung?
Sie haben eine Mietzinssenkung erhalten, sind aber nicht sicher, ob die Rechnung stimmt. Wenn Sie MV-Mitglied sind, können Sie die Rechnung ihres Vermieters prüfen lassen. Schicken Sie uns über die E-Mail-Beratung die neue Mietzinssenkung, den Mietvertrag und – falls vorhanden – die letzte Mietzinsänderung.
Mietzinssenkung abgelehnt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln
Sie haben auf Ihr Senkungsbegehren eine negative Antwort ihres Vermieters erhalten. Als MV-Mitglied können Sie die Antwort über die E-Mail-Beratung Ihrer Sektion zustellen. Sie erhalten eine Empfehlung, ob Sie an Ihrem Anspruch festhalten und ein Senkungsklage einreichen sollen. In einigen Sektionen steht dieser Service auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung; beachten Sie die Seiten der Sektion Ihres Kantons.
Link zur E-Mail-Beratung Ihrer Sektion
Unhaltbare Gründe und Ausreden
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.Senkungsklage an Schlichtungsbehörde
Wenn der Vermieter nicht antwortet, eine Senkung verweigert oder falsch rechnet, können Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Senkungsklage einreichen.
- Antwortet der Vermieter auf Ihr Senkungsbegehren, können Sie innert 30 Tagen ab Erhalt der Antwort (ablehnender Brief oder ungenügende Mietzinssenkung) an die Schlichtungsbehörde gelangen.
- Wenn der Vermieter nicht antwortet, können Sie die Senkungsklage bis zu 60 Tagen nach dem Versand des Senkungsbegehrens an den Vermieter an die Schlichtungsbehörde abschicken.
Vermieter lenken ein, wenn Sie eine Senkungsklage einreichen
Gemäss unserer Erfahrung melden sich Vermieter bei ihren Mietern und treten auf das Senkungsbegehren ein, sobald sie eine Vorladung von der Schlichtungsbehörden erhalten. Die Vermieter wissen, dass ihre Argumente nicht greifen.
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
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Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?