01.12.2015
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MV  | 
Medienmitteilung

Verlangen Sie eine Mietzinssenkung!

Der Referenzzinssatz bleibt auf seinem Tiefststand von 1.75 Prozent. Die Zinsen sinken weiter.

Das Bundesamt für Wohnungswesen publizierte heute den Referenzzinssatz. Er bleibt nach der Senkung vom Juni 2015 bei 1.75 Prozent. Die Zinsen sind immer noch am Sinken (1.80 Prozent gegenüber 1.83 Prozent im September) und der Mieterinnen- und Mieterverband ermuntert die Mietenden, auf den nächsten Kündigungstermin eine Mietzins-senkung zu verlangen. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertel Prozent sollte die Miete um knapp drei Prozent sinken: Wurde die Miete in den letzten Jahren nie angepasst, so besteht ein Anspruch auf eine bedeutend tiefere Miete.

Grosses Sparpotenzial bei den Wohnungsmieten

Der Durchschnittssatz aller Hypotheken ist in den letzten sieben Jahren von 3.45 Prozent auf 1.80 Prozent gesunken. Diese Reduktion des Zinssatzes von 1.65 Prozent macht bei auf das ganze Hypothekenvolumen von 870 Milliarden Franken in der Schweiz eine Einsparung von 14 Milliarden Franken im Jahr aus. Viele profitieren davon, die Mieterinnen und Mieter zahlen dagegen jährlich höhere Mieten trotz Zinssenkungen und dem Fehlen jeglicher Teuerung.

Wer keine Mietzinssenkung erhalten hat, muss aktiv werden und eine Mietzinssenkung einfordern, die sich von der letzten Mietzinsanpassung aus berechnet. Dies kann bedeuten, dass sieben Senkungsrunden zu Gute stehen. Alle nötigen Informationen, Musterbriefe und Tool zur Berechnung des Senkungsanspruchs finden Sie in Ratgeber Mietrecht unter Mietzinssenkung & Referenzzinssatz. Bei Unsicherheiten können sich Mitglieder gratis von den Sektionen des MV beraten lassen.