15.12.2020
-
MV  | 
Medienmitteilung

Ständerat bremst Immobilienlobby bei der Aushöhlung des Mieterschutzes

Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) ist erleichtert, dass der Ständerat heute drei Vorstösse der Immobilienlobby abgelehnt hat, welche die Renditen der Vermieter*innen massiv erhöhen und den Mieterschutz in der Schweiz verschlechtern wollten. Zugleich sprach sich der Rat für eine ausgewogene Revision des Mietrechtes aus. Der MV fordert, dass das Bundesgericht den Entscheid des Ständerats berücksichtigt und dass nun auch der Nationalrat auf eine ausgewogene Revision einschwenkt.

Viele Menschen in der Schweiz haben Mühe, ihre Mieten bezahlen zu können. Seit 2005 sind die Mieten gemäss Mietpreisindex um fast 20 Prozent angestiegen, während sich die allgemeine Teuerung in der gleichen Zeit unter 5 Prozent bewegte und die Löhne kaum gestiegen sind. Die Corona-Krise hat die Problematik noch verschärft. Viele private Mieter*innen und Geschäftsmieter*innen sind finanziell stark unter Druck. In einer kürzlich publizierten Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen sagten 91% (!) der Befragten, dass die Mietpreise in der Schweiz generell oder teilweise zu hoch seien.

Drei Vorstösse der Immobilienlobby abgelehnt

Der MV nimmt deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Initiativen Feller und Nantermod heute vom Ständerat abgelehnt worden sind. Die Initiative von Olivier Feller vom Westschweizer Immobilienverband «Fédération romande immobilière» wollte die zulässigen Renditen für Immobilienbesitzer*innen bei den Mietzinsen mehr als verdoppeln. Dies hätte für Schweizer Mieter*innen zu massiven Mieterhöhungen geführt. Mit zwei Vorstössen wollte Philippe Nantermod, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Immobilienfachleute (USPI), Mieter*innen überall dort, wo keine Wohnungsnot herrscht, die Möglichkeit nehmen, Mietzinse überhaupt anfechten zu können.

Kürzlich erfolgtes Bundesgerichtsurteil in Frage gestellt

Das vor kurzem ergangene Bundesgerichtsurteil zur Berechnung der Nettorendite bei den Mietzinsen von Wohn- und Geschäftsräumen, das in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurde, geht in die gleiche Richtung wie die Initiative Feller, die heute vom Ständerat abgelehnt wurde. «Jetzt muss das Bundesgericht den Willen des Gesetzgebers zur Kenntnis nehmen, dass dieser keine Erhöhung der Renditen der Vermieter*innen bei den Mietzinsen will», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Wir hoffen sehr, dass sich dieser Entscheid in einem weiteren Bundesgerichtsurteil niederschlagen wird, das das kürzlich erfolgte Urteil aufhebt.»

Massive Profite sprechen gegen Erhöhung der Renditen

«Aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbands ist die Forderung der Immobilienlobby, dass Vermieter*innen auf dem Mietmarkt noch höhere Renditen als bisher erzielen dürfen, absurd», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga. «Die Mieten in der Schweiz sind seit anfangs der 1990er Jahre unaufhörlich gestiegen und die Immobilienbesitzer*innen haben auf dem Buckel der Mieter*innen in den letzten Jahren massive Profite erwirtschaftet.» Berechnungen der Raiffeisenbank ergaben, dass die Mieten heute rund 40 % höher sind, als sie nach Mietrecht sein sollten.

Jetzt braucht es eine ausgewogene Revision des Mietrechts

Da bereits sechs parlamentarische Initiativen von Seiten der Immobilienlobby zum Mietrecht in beiden Kammern des Schweizer Parlaments angenommen worden sind, steht trotz der heutigen Ablehnung von drei Vorstössen eine Revision des Mietrechtes in Vorbereitung. Diese muss zwingend ausgewogen sein, das heisst, auch die Anliegen der Mieter*innen berücksichtigen, welche im Übrigen durch die Bundesverfassung geschützt sind (Art. 109 BV). Der MV ruft den Nationalrat dazu auf, nun ebenfalls auf die ausgewogene Revision des Mietrechts einzuschwenken. Der MV wird keine Einschränkung der ohnehin schon unzureichenden Rechte der Mieter*innen akzeptieren und gegebenenfalls ansonsten auch vom Referendumsrecht Gebrauch machen.