
Mietzinssenkung aufgrund des sinkenden Referenzzinssatzes verlangen: Das sind die häufigsten Fragen
Seit der Referenzzins Anfang März 2025 wieder gesunken ist, haben zahlreiche Mieter*innen mit Hilfe unseres Senkungsrechners ein Herabsetzungsbegehren bei ihrer Vermieterschaft gestellt. Die Antworten der Vermieter*innen lassen manchmal viele Fragen offen. Wir haben die Antworten.
Das sind die häufigsten Fragen
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- Wann wird die Senkung wirksam?
- Ich habe von meinem Vermieter wegen des gesunkenen Referenzzinssatzes eine Mietzinssenkung verlangt. Meine Vermieterschaft ist mit der Senkung einverstanden. Sie stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die Senkung erst ab dem nächsten Kündigungstermin gelte und die vertragliche Kündigungsfrist berücksichtigt werden müsse. Müsste sie mir die Senkung nicht sofort gewähren?
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- Mietvertrag mit Vorbehalt/Reserve
- In meinem Mietvertrag hat es einen Vorbehalt. Kann ich wegen dem gesunkenen Referenzzinssatz trotzdem eine Mietzinsreduktion verlangen?
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- Keine Senkung wegen Orts- und Quartierüblichkeit – ist das legal?
- Ich habe als Antwort auf mein Herabsetzungsbegehren einen negativen Bescheid von meiner Vermieterschaft erhalten mit dem Verweis auf die Orts- und Quartierüblichkeit. Darf sie das, wenn im Mietvertrag kein entsprechender Vorbehalt erwähnt ist?
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- Senkung stattgegeben, aber jetzt habe ich einen Vorbehalt im Vertrag
- Meine Vermieterschaft hat meinem Herabsetzungsbegehren stattgegeben, jedoch im amtlichen Formular einen Vorbehalt zur Orts- und Quartierüblichkeit vermerkt. Muss ich mir Sorgen machen?
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- Senkung stattgegeben, aber Vertrag enthielt bereits einen Vorbehalt
- Meine Vermieterschaft hat mir als Antwort auf mein Herabsetzungsbegehren zwar eine Senkung gewährt, aber mein Vertrag enthielt bereits davor einen Vorbehalt aufgrund Orts- und Quartierüblichkeit. Nun hat sie diesen Vorbehalt auch im amtlichen Formular vermerkt. Muss ich mir Sorgen machen?
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- Keine Senkung, weil Vermieterschaft keine Hypothek (mehr) auf dem Haus habe
- Meine Vermieterschaft behauptet, der gesunkene Referenzzinssatz habe keinen Einfluss auf meine Miete, weil sie gar keine Hypothek auf das Haus habe. Deshalb hätte ich kein Recht auf eine Senkung, auch wenn der Referenzzinssatz gesunken sei. Stimmt das?
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- Klausel im Mietvertrag legt Anfangsmietzins als Mindestzins fest – legal?
- Darf meine Vermieterschaft eine Mietzinssenkung verweigern, wenn im Mietvertrag eine Klausel festgelegt ist, die den Anfangsmietzins als Mindestzins definiert?
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- Keine Senkung gewährt, weil Wohnung schon günstig sei
- Darf mein*e Vermieter*in eine Mietzinssenkung verweigern, weil meine Wohnung im Vergleich zu anderen in der Liegenschaft bereits günstiger ist?
Mietzinssenkung bei Veränderung des Referenzzinssatzes
Wie Sie zu einer Mietzinssenkung kommen, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz gesunken ist (32 Seiten)
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