Keine Legalisierung überhöhter Mieten
Das Schweizer Mietrecht ist leider schwach und schützt nur jene Mieterinnen und Mieter, die von sich aus aktiv werden. Die Immobilienlobby will ihnen dies neu mit weiteren Hürden und viel höheren Missbrauchsgrenzen erschweren. Die Vermieterinnen und Vermieter könnten dann noch einfacher Mietzinssenkungen auf Grund eines gesunkenen Referenzzinssatzes abwehren oder Mietzinserhöhungen durchdrücken. Dagegen wehrt sich der SMV.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat heute Morgen den Referenzzinssatz publiziert, der nach der Senkung vom Juni bei 1.5 Prozent bleibt. Auch nach dieser Senkung hat nur eine kleine Minderheit der Vermieterinnen und Vermietern den Mietenden eine Mietzinssenkung weitergegeben. Weit über Hunderttausend Mieterinnen und Mieter wurden bisher aktiv und haben sich auf der Homepage des Mieterinnen- und Mieterverbands über ihre Rechte orientiert, den Mietzinsrechner benutzt und die Vorlage für ein Senkungsbegehren ausgedruckt. Wird ein Mieter oder eine Mieterin nicht von sich aus aktiv, kann ein Vermieter die Vorgaben des Mietrechts gefahrlos umgehen. Sie sehen vor, dass der Mietzins nach einer Senkung des Referenzzinssatzes gesenkt werden muss.
Mit einem Vorstosspaket will die Immobilienlobby den Mieterinnen und Mietern weitere Möglichkeiten entziehen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Mit höheren erlaubten Renditen und der faktischen Einführung der Marktmiete hätten die Mietenden zudem kaum noch eine Chance, die Senkung eines überhöhten Mietzinses zu verlangen.
Jetzt aktiv werden
MieterInnen, welche bisher eine ihnen zustehende Mietzinssenkung nicht erhalten haben, können diese weiterhin einfordern. Weitere Infos finden sie unter diesem Link.
Es lohnt sich, dem Vermieter zu schreiben: Ein Mietzins von 1500 Franken, der noch auf dem Stand eines Referenzzinssatzes von 2 Prozent ist (2015), sollte um rund 80 Franken pro Monat gesenkt werden, was im Jahr mehr als 1000 Franken ausmacht. Die Mietzinssenkung ist noch viel höher, wenn der Mietzins seit mehreren Jahren nicht gesenkt wurde. Unser Mietzinsrechner gibt Ihnen Auskunft über das Senkungspotential. Seit dem letzten Juni haben mehrere Zehntausend Mieterinnen und Mieter den Rechner benutzt und viele von ihnen den Senkungsbrief ausgefüllt und heruntergeladen.
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