Die Angriffe auf den Mieterschutz im Überblick
Die Immobilien-Lobby versucht, die Rechte der Mieterinnen und Mieter massiv einzuschränken. Das sind die einzelnen Vorstösse im Überblick.
Einschränkung der Anfechtung des Anfangsmietzinses
16.451 - Parlamentarische Initiative Egloff
Mieterinnen- und Mieter können einen Anfangsmietzins nur noch anfechten, wenn sie in einer persönlichen oder familiären Notlage sind. Dies wäre eine massive Einschränkung gegenüber heute. Die Missbräuchlichkeit eines Mietzinses hängt nicht von der persönlichen Situation der Mietpartei ab.
Anfechtung des Anfangsmietzinses nur noch bei Wohnungsnot
17.514 - Parlamentarische Initiative Nantermod
Dieser Vorstoss verlangt eine weitere Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten. Der Anfangsmietzins soll nur bei Wohnungsnot angefochten werden können.
Stärkung der Marktmiete
17.493 - Parlamentarische Initiative Egloff
Die Kriterien für die Anwendung der Orts- und Quartierüblichkeit sollen stark vereinfacht werden. Simple Vergleiche an Hand weniger Kriterien und handelsübliche Statistiken sollen zugelassen werden. Damit droht faktisch die Einführung der Marktmiete.
Höhere Renditen für Vermieterinnen und Vermieter
17.491 - Parlamentarische Initiative Feller
Die zulässige Rendite beträgt heute ein halbes Prozent mehr als der Referenzzinssatz. Die Initiative will diese Grenze auf zwei Prozent über dem Referenzzinssatz erhöhen. Bei einem durchschnittlichen Mietzins bedeutet dies, dass die zulässige Miete mehrere Hundert Franken höher sein kann.
Schwächung der Position der Mieterinnen und Mieter
17.492 - Parlamentarische Initiative Fässler
Der Vorstoss will einerseits die Marktmiete der Kostenmiete gleichsetzen und andererseits nur noch ein Kriterium bei der Mietzinsüberprüfung zulassen. Mieterinnen und Mieter könnten Mietzinserhöhungen nach einer Sanierung oder Anstieg des Referenzzinssatzes nicht mehr mit dem Argument abwehren, der Vermieter erziele eine zu hohe Rendite.
Mieterschutz nur noch bei Wohnungsnot
17.514 - Parlamentarische Initiative Nantermod
Die heutigen Regeln des Mieterschutzes gelten nur noch in Gegenden mit Wohnungsnot. Sonst gilt die reine Marktmiete. Mietende können eine Senkung des Mietzinses (zum Beispiel wenn der Referenzzinssatz sinkt) nur noch bei Wohnungsnot verlangen. Ebenso können sie nur noch in diesen Gegenden eine Mietzinserhöhung bekämpfen.
Einschränkung der Untermiete
15.455 - Parlamentarische Initiative Egloff
Die Untermiete soll massiv eingeschränkt werden, die Dauer auf höchstens zwei Jahre beschränkt werden. Es droht die Kündigung innert 30 Tagen, wenn die Mietpartei dem Vermieter nicht umfangreiche Informationen über die Untermieterin liefert.
Erleichterungen für die Verwaltungen
16.459 - Parlamentarische Initiative Feller
Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen sollen nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden müssen. Dies erleichtert die Arbeit der Verwaltungen, ohne dass die Mieterinnen und Mieter einen Vorteil erhalten.
Erleichterungen bei gestaffelten Mieten
16.458 - Parlamentarische Initiative Vogler
Mietzinserhöhungen sollen nicht mehr mit einem Formular angezeigt werden müssen, wenn diese in einem Vertrag mit Staffelmiete vorgesehen sind. Dies erleichtert die Arbeit der Verwaltungen, ohne dass die Mieterinnen und Mieter einen Vorteil erhalten.
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